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Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung

Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu tun

14.07.2026 – Antragstellung ab 21. Juli 2026 möglich. Energieberatung der Verbraucherzentrale rät auch mit dem kommenden Gebäudemodernisierungsgesetz zum Wechsel auf erneuerbare Energien. Die neuen Förderungen bleiben attraktiv.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.

„In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20.07. unvermittelt gestoppt“, sagt Stefan Materne, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben aber auch nach dem 21.07. attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.“

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Eingeführt wird 2027 ein 15 Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang.

Der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ fällt ab dem 21. Juli etwas geringer aus als vorher und beträgt dann nur noch 16 Prozent, vorher waren es 20 Prozent. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um 4 Prozentpunkte niedriger ausfallen.

Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit vergleichsweise geringem Einkommen. Diese bekommen einen gestaffelten Einkommensbonus:
10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und sogar 40 Prozent bis 30.000 Euro. Letztere Gruppe kann so einen Zuschuss bis
80 Prozent der Kosten erhalten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduziert und dadurch der Einkommensbonus erhöht werden.

Gestrichen wurde der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

Was wird gefördert?

Förderung gibt es nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Erneuerbaren Energie-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert.

Hohe Förderung jetzt nutzen

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf dann 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen.

„Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ“, so Materne.

Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und steigenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer. Die Netzkosten werden zudem auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die politischen Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern nichts an dieser grundlegenden Einschätzung.

Neben der Förderung spricht ein weiterer Faktor für eine zeitnahe Entscheidung: Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich entspannt. Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert.

Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Technik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck mit geringeren Kosten umsetzen. Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos bis zu drei Wärmepumpenangebote analysieren und vergleichen lassen. Wer mit dem Heizungstausch wartet, läuft Gefahr, das die steigende Nachfrage wieder zu Marktengpässen führt, während Förderungen reduziert werden.

Kommunale Wärmeplanung als Entscheidungshilfe nutzen

Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümer:innen erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte.

„Die kommunale Wärmeplanung liefert wichtige Hinweise für die richtige Investitionsentscheidung“, erklärt Materne. „Wer weiß, ob künftig Fernwärme perspektivisch verfügbar sein wird oder ob eine individuelle Heizlösung die beste Option bleibt, kann seine Investition besser auf die Zukunft ausrichten.“ Es existiert allerdings kein rechtlicher Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss, auch wenn die Wärmeplanung an Ihrem Wohnort Fernwärme ausweist.

Nicht abwarten, sondern vorbereiten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümer:innen daher:

  • Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäudesanierung jetzt prüfen,
  • die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen,
  • Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen,
  • auf erneuerbare Heiztechniken setzen und
  • notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben.

„Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu tun“, sagt Materne. „Wer heute investiert, profitiert „noch“ von attraktiver Förderung, guten Marktbedingungen und einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Abwarten schafft dagegen meist keine zusätzlichen Vorteile, sondern verlängert die Unsicherheit.“
Fragen zum Thema Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/heizungsmodernisierung/

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Hinweis: Dieser Pressetext stammt aus dem Juli 2026.
Die Informationen wurden von uns nach besten Wissen und mit großer Sorgfalt erstellt. Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden. Auch können sich Förderbedingungen im Laufe der Zeit ändern. Ziehen Sie bitte bei einer konkreten Planung einen Experten oder eine Expertin hinzu.