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Altbau energetisch sanieren? – Neue Regeln beachten!

Neue Regeln für die energetische Altbausanierung
Alte Gebäude sanieren, Energiekosten sparen – und das Klima schützen: Solche Baumaßnahmen unterstützt der Staat finanziell.
txn-Foto: Elenathewise/vzbv

txn. Alte Gebäude sanieren, Energiekosten sparen – und das Klima schützen: Solche Baumaßnahmen unterstützt der Staat finanziell. „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, heißt das Programm. Die aktuelle BEG-Reform verändert die Förderlandschaft. Manche Fördermodelle für Altbauten fallen ganz weg, andere kommen hinzu. Wer sanieren möchte, sollte sich am besten von einem Fachmann beraten lassen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Grundsätzlich gelten für energetische Altbausanierungen jetzt diese Förderregeln:

Effizienzhausförderung

  • Die Zuschussförderung für eine Komplettsanierung nach Effizienzhausstandard entfällt. Diese Sanierungen werden nun wie Neubauten ausschließlich mit zinsverbilligten Darlehen plus Tilgungszuschüssen gefördert.
  • Die Mindestanforderung für eine Effizienzhaus-Förderung liegt nun beim Effizienzhaus 85. Das Effizienzhaus 100 wird nicht mehr gefördert.
  • Wer seinen Altbau auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert, bekommt seit dem 22. September einen zusätzlichen Fünf-Prozent-Bonus. Voraussetzung: Das Gebäude gehört zu den sogenannten worst performing buildings, den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes.
  • Für Effizienzhaussanierungen entfällt der Fünf-Prozent-Bonus, der bisher im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgesehen war.

Einzelmaßnahmen zum Einbau neuer Heizungsanlagen: Austauschbonus für Heizsysteme

  • Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Wer dabei eine alte Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung oder eine Gas-Etagenheizung austauschen möchte, kann einen zusätzlichen Austauschbonus von zehn Prozent beantragen.
  • Für den Austausch einer zentralen Gasheizung gibt es diesen Austauschbonus ebenfalls. Voraussetzung: Die Inbetriebnahme der Altanlage liegt mindestens 20 Jahre zurück.

Das entfällt bei der Förderung von Einzelmaßnahmen

  • Gasheizungen werden nicht mehr gefördert, auch keine Gas-Hybridheizungen und „Gas-Renewable-Ready-Heizungen“.
  • Der Bonus im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) von fünf Prozent für den Heizungstausch und Anlagentechnik entfällt.
  • Für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es keine Förderdarlehen mehr.

Das bleibt bei der Förderung von Einzelmaßnahmen

  • Für alle Einzelmaßnahmen außer Heizungstausch kann der iSFP-Bonus weiterhin gewährt werden.
  • Die Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung bleibt unverändert bei 50 Prozent.
  • Für einzelne Sanierungsmaßnahmen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse bereit.
  • Für alle Einzelmaßnahmen gibt es– mit Ausnahme des Einbaus von Gasheizungen weiterhin Zuschüsse. Allerdings wurden die Fördersätze gekürzt. Deutlich geringere Zuschüsse gibt es nun für Biomasseheizungen.

Die Verbraucherzentrale berät

Noch mehr Informationen und Tipps zu den neuen BEG-Förderregelungen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de (Externer Link) oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Quelle Text & Bild: txn / Elenathewise/vzbv


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