Skip to content

Das neue Marktanreizprogramm

Novelle des Marktanreizprogramms setzt neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt.

Solarthermie - Kurt Burmeister Heizung Sanitär KielDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt.

Laut des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel ist die Novelle des Marktanreizprogramms ein weiter wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize soll so der Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt beschleunigt werden. Ebenso soll das Programm für den gewerblichen Bereich stärker geöffnet werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sogenannten KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse.“

Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Eine nicht amtliche Lesefassung finden Sie hier: www.erneuerbare-energien.de

Doch was genau bedeutet das Marktanreizprogramm für unsere Kunden?

Wir haben uns für Sie informiert und wichtige Punkte für Sie hier zusammengefasst.

Profitieren Sie von einer attraktiven Förderung durch eine Umstellung auf erneuerbare Energie beim Heizen.

Mehr als zwei Drittel der Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten ineffizient. Rund zehn Millionen der Heizkessel sind älter als 15 Jahre.
Mit dem MAP möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) daher mehr Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motivieren, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.

Mehr Förderung für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen

Mit dem MAP fördert das BMWi den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen. Unterstützt wird aber auch der Neubau von größeren Heizwerken, die erneuerbare Energien nutzen, von Tiefengeothermieanlagen oder von Nahwärmenetzen zur Verteilung erneuerbar erzeugter Wärme, z. B. für Quartierslösungen von Kommunen.

Die Förderung beruht dabei auf zwei Säulen:

Erstens:
Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für kleinere Anlagen in Privathaushalten und in Unternehmen. Darunter fallen Solarthermiekollektoren auf dem Dach, Pelletheizungen im Keller und effiziente Erdsonden im Garten für die Wärmepumpe im Haus.
Zweitens:
Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für große, gewerbliche Anlagen – diese können beispielsweise Wäschereien, Hotels oder kommunale Eigenbetriebe in Anspruch nehmen, die in erneuerbare Prozesswärme investieren, Biomasse-Heizkraftwerke oder dafür ausgelegte Wärmenetze errichten.
Das Programm zielt hauptsächlich auf die Modernisierung bestehender Gebäude und gewerblicher bzw. industrieller Prozesse ab. Beim Neubau von Gebäuden ist eine Förderung dagegen nur bei bestimmten, innovativen Anlagentypen möglich. Denn hier besteht bereits eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbaren Energien Wärmegesetz (EEWärmeG).

Private Hauseigentümer: Wertvoller Investitionszuschuss für die neue Heizungsanlage

Private Hauseigentümer werden mit dem MAP dabei unterstützt, die Heizungsanlage Ihres Ein- oder Zweifamilien- sowie auch Mehrfamilienhauses auf erneuerbare Energien umzustellen. Ebenso aber können auch Unternehmen eine Förderung für den Einbau einer neuen Heizungsanlage erhalten.

Ausgezahlt werden die Zuschüsse über das MAP vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Nicht nur die Anschaffung einer neuen Heizung wird dabei unterstützt, sondern im Rahmen des Einbaus auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems.
Und wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt, kann jetzt auch für das Nachjustieren seiner älteren, über das MAP bereits geförderten Anlage erneut einen weiteren Zuschuss beantragen. Diese Förderung zielt allerdings auf die Modernisierung bestehender Gebäude; bei einem Neubau sind grundsätzlich nur bestimmte, besonders innovative Anlagen förderfähig.

Und so erhalten Sie einen Zuschuss.

  1. Wählen Sie eine förderfähige Heizungsanlage aus – selbstverständlich sind wir Ihnen hierbei in der Planung behilflich, bzw. übernehmen diese für Sie.
  2. Lassen Sie die Heizung installieren und in Betrieb nehmen.
  3. Laden Sie unter www.bafa.de den Förderantrag herunter.
  4. Füllen Sie den Förderantrag aus und unterschreiben Sie diesen. Fachunternehmererklärung vom Handwerker und Belege müssen beigefügt werden!
  5. Reichen Sie den vollständigen Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung bei der BAFA ein.

Unternehmen und Kommunen: Tilgungszuschüsse für Investitionen in größere Wärmeanlagen

Neben privaten Hauseigentümern fördert das MAP auch Unternehmen und Kommunen, die in erneuerbare Energien investieren, um ihren Wärme- oder Kältebedarf abzudecken.
Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren: Sie erhalten in dem auf Unternehmen zugeschnittenen und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von zusätzlichen 10 Prozent des Förderbetrags. Und Großunternehmen sind nun in allen Programmteilen uneingeschränkt berechtigt, eigene Förderanträge zu stellen.

Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms

Die Einzelheiten der MAP-Förderung sind in Förderrichtlinien geregelt. Diese „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ werden je nach Bedarf an den Stand der Technik und an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.

Das MAP wurde übrigens in den Anfängen bereits im Jahr 1993 gestartet. Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zum 1. September 2009 hat das MAP eine gesetzliche Verankerung erhalten. Das EEWärmeG definiert zugleich das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf einen Anteil von 14 Prozent zu erhöhen – 2014 waren es noch 9,9 Prozent. Mit dem EEWärmeG wurde zudem eine gesetzliche Nutzungspflicht für den Einsatz eines Mindestanteils an erneuerbarer Wärme/Kälte in Neubauten eingeführt.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Das Fotos aus diesem Artikel stammen von dem Hersteller Buderus

Solarthermie - Kurt Burmeister Heizung Sanitär Kiel