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Erweiterung des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ zum 01.01.2016

Pressemitteilung vom 02.12.2015 / KfW

  • 165 Mio. EUR Bundesmittel für Anreizprogramm Energieeffizienz für effiziente Kombinationslösungen
  • Im Zuschussprogramm: 15 % Investitionszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen
  • Im Kreditprogramm: attraktive Zinsen und 12,5 % Tilgungszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen

Zum 01.01.2016 erweitert die KfW ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Sanieren“. Im Fokus steht erstmalig die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Für diese Maßnahmen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Mittel aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz zur Verfügung, das insgesamt 165 Mio. EUR für Zinsverbilligung und Zuschüsse umfasst.

Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das Heizsystem in Gänze (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Mit der Erweiterung der Paketlösungen wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der neuen Förderung von Kombinationslösungen wollen wir gezielt zusätzliche Einsparpotenziale im Heizungskeller heben. Hier gibt es ganz klar Nachholbedarf. Deshalb setzen wir genau hier an, um den Austausch alten von Heizungen und den Einsatz von modernen und effizienten Anlagen voranzutreiben.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich davon ab, inwieweit Einsparpotenziale gehoben werden können. Um für Bauherren weitere Anreize bei Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, führen wir nun verbesserte Investitions- und Tilgungszuschüsse für den Austausch und Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen ein. Mit dieser verbesserten Förderung unterstützt die KfW kontinuierlich die Bundesregierung, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 zu erreichen.“

Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 %, max. 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 EUR pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten von 50.000 EUR, max. 7.500 EUR, pro Wohneinheit rechnen.

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden mittels zinsgünstiger langfristiger Kredite oder Zuschüsse.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

Hinweis: Diese Zusammenstellung wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Das-energieeffiziente-Haus, Quelle KfW

BAFA Zuschuss bei Optimierung einer bereits geförderten Anlage

Optimierung bereits geförderter Anlagen

Einen einmaligen Zuschuss können Sie beantragen, sofern Sie Ihre bereits geförderte Heizung optimieren oder einen Wärmepumpencheck durchführen.

Optimierung einer bereits geförderten Heizungsanlage

Liegt die Inbetriebnahme einer nach diesem Förderprogramm geförderten Solarkollektor-, Biomasseanlage oder Wärmepumpe bereits über 3 Jahre zurück, jedoch nicht länger als 7 Jahre, kann einmalig für Maßnahmen zur Optimierung dieser Anlage ein Investitionszuschuss in Höhe von 200 Euro, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Kosten, gewährt werden. Förderbeträge unter einem Betrag von 100 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Optimierung erfordert grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378).

Bei Bedarf sind ferner möglich: Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs oder die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern).

Hinweis: Bei Biomasseanlagen zählen zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten, die Kosten für die Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders oder die Nachrüstung einer Einrichtung zur Brennwertnutzung, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Innovationsförderung gefördert wurden.

Optimierung einer geförderten Wärmepumpe nach einem Betriebsjahr

Sie können einen Zuschuss von pauschal 250 Euro, höchstens jedoch in Höhe der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten, beantragen, sofern ein einmaliger Qualitätscheck bei Ihrer geförderten Wärmepumpe durchgeführt wurde.

Der Qualitätscheck darf frühestens nach Ablauf eines Jahres – nachdem Sie Ihre Wärmepumpe in Betrieb genommen haben – durchgeführt werden. Dabei wird ein Vergleich der im Förderantrag berechneten mit der im Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl durchgeführt. In Abhängigkeit vom Ergebnis werden Maßnahmen zur Optimierung vorgeschlagen oder durchgeführt.

Antragsverfahren

Den Antrag können Sie innerhalb von 9 Monaten, nach dem Sie die Optimierungsmaßnahme abgeschlossen haben (Ausschlussfrist), bei uns einreichen (einstufiges Antragsverfahren).

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Förderantrag
  • Vollständige Rechnung

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise

Antrag/Anlagen: Bitte verwenden Sie zur Antragstellung unser aktuelles Formular. Senden Sie den Förderantrag an die im Formular genannte Adresse.

Ihre Unterlagen werden bei uns elektronisch archiviert. Papierbelege werden nach der Archivierung vernichtet – aus diesem Grund ist eine Rücksendung nicht möglich. Bitte legen Sie deshalb Anlagen immer nur als Kopie dem Antrag bei.

Rechnung: Die Rechnung muss an die antragstellende Person adressiert sein. Bitte geben Sie die Rechnungsposition und den Nettobetrag der beantragten Maßnahmen im Antragsformular an.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1625
Telefax: 06196 908-1800

 


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt die beispielhafte Einbausituation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WPL IK/I mit Warmwasserspeicher

Buderus Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WPL IK/I mit Warmwasserspeicher

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Mehr aus Energie machen

Die umweltfreundlichste und günstigste Kilowattstunde ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Deshalb bildet die Energieeffizienz neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) bringt die Bundesregierung jetzt eine umfassende Strategie auf den Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Was betrifft Verbraucher?

Bürgerinnen und Bürger können durch eine Reihe von NAPE-Maßnahmen langfristig Geld sparen – sei es durch die Sanierung ihres Hauses, den Austausch ihrer alten Heizungsanlage oder den Kauf stromsparender Elektrogeräte. Welche konkreten neuen Angebote für Privathaushalte es gibt und wo Sie sich informieren und beraten lassen können, erfahren Sie hier.

Energieberatung vor Ort ausbauen

In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude mit 40 Millionen Wohneinheiten. Ein Großteil davon wurde vor 1979 gebaut – mit oft schlechter Energieeffizienz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will Energieberatungen stärken, um die vielfältigen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie hier Energie und Kosten gespart werden können, und um Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anzustoßen. Insbesondere private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollen unabhängige und verlässliche Informationen erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser verstehen und einschätzen zu können.

Deshalb stärkt und verbessert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ zum 1. März 2015. Die erste wichtige Neuerung: Die Förderung wird erhöht. Künftig werden 60 Prozent der Beratungskosten gefördert (bisher 50 Prozent). Der Förderhöchstbetrag wird von 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro sowie für Gebäude ab drei Wohneinheiten sogar auf 1.100 Euro angehoben. Bei WEG erhalten Berater ab März 2015 für ihren Mehraufwand zusätzlich bis zu 500 Euro, denn der Energieberater muss seinen Bericht nicht nur dem Verwalter, sondern auch auf der Eigentümerversammlungen vorstellen und erläutern – und das oft mehrfach.

Die zweite wichtige Neuerung: Gebäudebesitzer können zukünftig wählen, ob sie vom Berater ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus erhalten möchten oder einen Fahrplan für eine umfassende, aber schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen.

Qualifizierte Energieexperten finden Sie hier.

Für Haus-/Wohnungseigentümer: Sanierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude ausprobieren

Das Faktenblatt „Energieberatung vor Ort: Gut beraten, um bestmöglich zu sanieren“ finden Sie hier (PDF: 112 KB).

Energetische Sanierungen steuerlich fördern

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm trägt seit Jahren erfolgreich dazu bei, dass Wohnungen und Gebäude energieeffizienter werden. Die Förderung erfolgt dabei über Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, teilweise in Verbindung mit Tilgungszuschüssen (siehe „CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickeln und aufstocken“).

Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ist noch eine weitere Option vorgesehen: Private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, sollen energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen können. Ob es sich dabei um Einzel- oder Gesamtmaßnahmen handelt, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Maßnahmen entweder die Energieeffizienz steigern oder erneuerbare Energien als Wärmequellen nutzen.

Die steuerliche Förderung sollte unabhängig vom Jahreseinkommen erfolgen, durch Abzug von der Einkommensteuerschuld (progressionsunabhängig) über zehn Jahre.

Zur steuerlichen Förderung konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Daher prüft die Bundesregierung derzeit mögliche Alternativen, durch die gleichfalls Einsparungen im Gebäudebereich erzielt werden könnten.

Qualifizierte Energieexperten finden Sie hier.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickeln und aufstocken

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist bereits heute ein großer Erfolg: Seit 2006 konnten damit über 3,7 Millionen Wohnungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 182 Milliarden Euro energieeffizient saniert beziehungsweise neu gebaut werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm trägt somit entscheidend dazu bei, Tausende von Gebäuden energieeffizienter zu machen – und zwar weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen, teilweise in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto höher ist die Förderung.

Die Förderprogramme werden kontinuierlich weiterentwickelt. So soll es durch einen neuen Online-Antrags- und Zusageprozess ab 2015 noch einfacher werden, einen KfW-Förderkredit zu beantragen. Der Vorteil: Kreditnehmer profitieren vom zügigen Online-Verfahren und erhalten schneller eine Antwort, ob sie den beantragten Förderkredit erhalten. Das schafft frühzeitig Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren.

Bisher stellt der Bund für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 1,8 Milliarden Euro bereit. Ab voraussichtlich 2015 sollen weitere 200 Millionen Euro hinzukommen, womit dann jährlich zwei Milliarden Euro für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung stünden.


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt einen Solar Flachkollektor Logasol SKN 4.0

Flachkollektor Logasol SKN 4.0 von Buderus