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Fördergeld-Broschüre mit 47 bundesweiten und 240 regionalen Förderprogrammen

Fördermittel-Katalog

Auf über 100 Seiten stellt „Fördergeld für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ 47 bundesweite Förderprogramme ausführlich vor und listet 240 regionale Förderprogramme auf.

Hier können Sie sich die Broschüre herunterladen: Link zu co2online

Förderungen für mehr Klimaschutz

Der Klimawandel und immer knapper werdende fossile Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas sind zentrale Herausforderungen der Zukunft – für Bürger, Kommunen und Unternehmen gleichermaßen. Aktiver Klimaschutz durch Energieeffizienz ist daher wichtiger denn je.
Hohe Energiepreise machen energiesparende Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in erneuerbare Energien noch attraktiver.

Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger halten zahlreiche Fördergelder bereit, um Eigentümer bei der Modernisierung ihrer Gebäude und beim Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell zu entlasten.

Mit dieser Broschüre zur richtigen Förderung

Damit Sie unter den zahlreichen bundesweiten und regionalen Angeboten schnell die richtige Förderung für Ihr Vorhaben finden, hat die gemeinnützige co2online GmbH die vorliegende Broschüre im Rahmen der Kampagne „Mein Klimaschutz“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt.

Schnelleinstieg für bundesweite Förderungen

Die Broschüre stellt Ihnen 47 bundesweite Förderprogramme vor. Der Schnelleinstieg auf den folgenden Seiten hilft Ihnen, einfach die passenden Förderprogramme für Ihr Vorhaben zu finden – egal, ob Sie einem Privathaushalt, einer Kommune oder einem Unternehmen angehören. Alle hier aufgeführten Programme, ausgenommen die der Landwirtschaftlichen Rentenbank, werden aus Bundesmitteln finanziert.

Kurzübersicht über regionale Förderungen

Im hinteren Teil der Broschüre finden Sie außerdem eine Auflistung von 240 landesweiten Förderprogrammen – nach Bundesländern sortiert.

Änderungen vorbehalten

Die Förderkonditionen der aufgelisteten Programme können sich jederzeit ändern.
Daher stellen wir Ihnen den Download auf unserer Webseite nicht zur Verfügung sondern führen hier lediglich einen Link auf.
So können Sie sich die Fördergeld-Broschüre stets in der aktuellsten Version herunterladen.

Hier können Sie sich die Broschüre herunterladen: Link zu co2online

Auch co2online übernimmt keine Gewähr für die Gültigkeit der vorliegenden Angaben.
Interessenten sollten sich daher bei den genannten Antragsstellen über eventuelle Änderungen der Konditionen informieren.
Die Auflistung der Förderprogramme in dieser Broschüre erhebt außerdem keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Quelle der Angaben: https://www.co2online.de

Fördermittel-Katalog

Bis zu 6750 Euro Zuschuss mit dem Viessmann FörderProfi

Bis zu 6750 Euro Förderung gibt es für die Sole/Wasser-Wärmepumpe Vitocal 333-G; die komplette Abwicklung bis zur Auszahlung des Geldes übernimmt auf Wunsch der FörderProfi von Viessmann.

Viessmann FörderProfi

Komplettservice von A wie Antrag bis Z wie Zahlung

Einfacher geht’s nicht: Der schnelle Weg zur Förderung einer neuen Wärmepumpe

● Neuer Viessmann Service für Hausbesitzer und Fachpartner
● Kostenfreier Quick-Check auf Förderfähigkeit
● Ohne lästigen Papierkram zur staatlichen Förderung

Allendorf (Eder). 26.09.2018 – Überaus attraktive Zuschüsse vom Staat erhalten Hausbesitzer, die sich bei der Modernisierung ihrer Heizung für eine Wärmepumpe entscheiden. Wenn nur die Antragsstellung nicht so kompliziert und zeitraubend wäre. Der Viessmann FörderProfi nimmt Eigentümern und Fachhandwerkern diese lästige Arbeit jetzt ab. Wer weder Geld noch Zeit zu verschenken hat, nutzt deshalb diesen neuen Service!

Der Viessmann FörderProfi übernimmt für Wärmepumpen und Brennstoffzellen-Heizgeräte sowie demnächst auch für Brennwertkessel die Antragsbearbeitung und begleitet Hausbesitzer und Installateure bis zur Auszahlung der Fördersumme. Die gesamte Prozedur wird unter https://service.viessmann.de/foerderprofi/ online abgewickelt.
Online – ohne lästigen Papierkram.

Ob die Anlage grundsätzlich förderfähig ist, wird mithilfe eines Quick-Checks kostenfrei überprüft. Die notwendigen Angaben zu den technischen Details, wie etwa die Jahresarbeitszahl, stellt der Fachhandwerker gerne zur Verfügung. Die Antwort, ob die Wärmepumpenanlage förderfähig ist, kommt schon nach kurzer Zeit per E-Mail.

Ist das Ergebnis des Quick-Checks positiv, übernimmt der FörderProfi gegen eine geringe Gebühr die komplette Abwicklung – von der Antragstellung beim Fördermittelgeber bis hin zur Auszahlung des Geldes. Der lästige Papierkram gehört damit endgültig der Vergangenheit an.

Der FörderProfi berücksichtigt die staatlichen Förderprogramme des BAFA, „Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Marktanreizprogramm) und „Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“ (Anreizprogramm Energieeffizienz – APEE). Dies umfasst auch einige KfW-Programme aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes.
Bis zu 6750 Euro Zuschuss

Der Staat fördert die Heizungsmodernisierung mit modernen Wärmepumpen, da es sich bei ihnen um eine besonders effiziente, bei Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom besonders klimaschonende und damit zukunftssichere Lösung zur Wohnraumbeheizung und Warmwasserbereitung handelt. So erhalten Hausbesitzer für die Sole/Wasser-Wärmepumpe Vitocal 333-G bis zu 6750 Euro, für die Luft/Wasser-Wärmepumpe Vitocal 222-A gibt es bis zu 1500 Euro.

In beiden Geräten stecken 40 Jahre Erfahrung in Entwicklung und Bau von Wärmepumpen, das gewährleistet hohe Effizienz und Zuverlässigkeit. Die Wärmepumpen sind zudem besonders kompakt und verfügen über einen integrierten Warmwasserspeicher. Gerade nach der Hitzewelle des Sommers 2018 und den durch den Klimawandel zu erwartenden heißen Sommern der kommenden Jahre sind die Ausführungen, die auch zur Kühlung genutzt werden können, besonders interessant.

Zum FörderProfi

Text und Abbildung: Viessmann Werke

Zuschuss für moderne Öko-Heizung – Änderung bei Beantragung ab 2018

Buderus SolarkollektorenAb 2018: Antrag auf Förderung immer vor Umsetzung

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.

Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen.

Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden.

Die Neuregelung ist besonders für private Antragsteller und für die Basisförderung von Relevanz und betrifft damit mehr als die Hälfte der jährlich eingehenden Anträge.

Übergangsfrist für Inbetriebnahmen bis zum 31.12.2017

Die bisherige Möglichkeit einer Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wird durch die Neuregelung gestrichen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen.

Die bisherigen technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen bestehen unverändert fort.

Die Förderung wird auf der Basis des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) gewährt. Mit der Verfahrensänderung werden die Förderverfahren des MAP vereinheitlicht und die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorbereitet.

Die Neuregelung der Förderrichtlinien sowie weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter Energie – Heizen mit Erneuerbaren Energien verfügbar.


Quellenangabe:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: http://www.bafa.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt einen Solar Flachkollektor Logasol SKN 4.0

Buderus Solarkollektoren

Einsparpotenzial der Heizung errechnen

Energie ist teuer. Trotzdem geben die meisten Haushalte dafür unnötig viel Geld aus – vor allem beim Heizen: Drei von vier Anlagen in Deutschland arbeiten nicht optimal. Dabei können schon kleine Eingriffe viel bewirken: Eine neue Heizungspumpe zum Beispiel verbraucht bis zu 80 Prozent weniger Strom. Außerdem wird ihr Einbau staatlich gefördert. Wie viel Geld eine effiziente Heizungsanlage spart, zeigt der Optimierungsrechner auf www.intelligent-heizen.info .

Bereits kleinere Maßnahmen ohne großen Kosten- und Zeitaufwand können den Energieverbrauch beim Heizen deutlich senken. Seit August 2016 unterstützt die Bundesregierung daher die Optimierung von Heizungen mit einem Zuschuss von 30 Prozent auf die Nettokosten. Gefördert wird der Austausch alter Heizungs- und Warmwasserpumpen durch hocheffiziente Modelle. Den Zuschuss gibt es aber auch für den hydraulischen Abgleich der Heizung inklusive weiterer Maßnahmen, die zusätzlich Energie sparen. Durch die Förderung profitieren Haushalte gleich mehrfach: Die Investition kostet sie weniger und im Anschluss sinken die jährlichen Ausgaben für Strom und Heizung.

Heizen ohne Energieverschwendung

Was eine Heizungsoptimierung im Einfamilienhaus finanziell bringt, kann man mit dem Optimierungsrechner auf dem Portal www.intelligent-heizen.info herausfinden. Dazu geben Nutzer die Watt-Zahl ihrer Heizungspumpe und ihre Wohnfläche in Quadratmetern ein. Daraufhin berechnet das Online-Tool, was Pumpentausch und hydraulischer Abgleich pro Jahr an Kosten sparen – und wofür man die eingesparte Energie im Haushalt stattdessen nutzen könnte.
Wer zum Beispiel eine alte Pumpe mit einer Leistung von 150 Watt durch eine moderne 10-Watt-Pumpe ersetzt und gleichzeitig die gesamte Anlage vom Fachmann optimal einstellen lässt, reduziert die jährlichen Energiekosten um mehr als 300 Euro im Jahr. Die so eingesparte Energie würde für über 1.000 Waschgänge reichen.

Der Optimierungsrechner ist ein Angebot des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Geschäftsführer Michael Herma erklärt, warum es wichtig ist, mehrere Maßnahmen zu kombinieren: „Neben dem Austausch einzelner Anlagenteile ist es notwendig, das gesamte System durch einen hydraulischen Abgleich optimal einzustellen. Erst dann wird das ganze Einsparpotenzial ausgeschöpft.“

Praxisnahe Erklärfilme für umweltbewusste Eigentümer

Auf dem Online-Portal „Intelligent heizen“ geben außerdem drei Erklärfilme einen guten Überblick zu den Themen Optimierung, hydraulischer Abgleich und Pumpenaustausch. Am Beispiel von Biker und Hausbesitzer Andi erfährt man, wo die Energiefresser im eigenen Haushalt liegen, wie ein Fachmann diese beseitigt und wie man dabei von staatlichen Fördermitteln profitieren kann. Die Videos vermitteln, warum die Optimierung der Heizung sinnvoll ist – sowohl für die Umwelt als auch für den eigenen Geldbeutel.

Quelle: www.intelligent-heizen.info

Heizenergie Sparen - Kurt Burmeister GmbH Kronshagen

KfW-Zuschussportal gestartet – Anträge für das Produkt „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) schnell und einfach online stellen

KfW Logo - KfW-Bildarchiv / Thorsten FuthMit dem neuen KfW-Zuschussportal können Sie nun den Antrag für das Produkt „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) schnell und einfach online stellen.

Ihre Vorteile:

  • direkte Beantragung bei der KfW – jederzeit und überall über das Internet
  • einfache und intuitive Bedienung
  • sofortige Rückmeldung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und zur Zuschusshöhe
  • übersichtliche Archivierung aller Unterlagen zum Zuschussantrag

Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, erstellt Ihr Sachverständiger für Sie eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).

Voraussetzung für die Nutzung des KfW-Zuschussportals ist, dass Ihre BzA ab dem 22. Juli 2016 erstellt wurde.

Steht auf Ihrer BzA (auch „Online-Antrag“) ein früheres Datum, reichen Sie Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis bitte per Post bei der KfW ein.

Hinweis: Das Datum der BzA (des „Online-Antrags“) finden Sie unten rechts in der Fußzeile des Dokuments. Welcher Antragsweg in Ihrem Fall gilt, steht außerdem oben auf der ersten Seite unter „Ihre nächsten Schritte“.

Alle Informationen zum KfW-Zuschussportal finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal


Quellenangabe Text: KfW, www.kfw.de, Quellenangabe Foto: KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh

Hinweis: Dieser Artikel (Redaktioneller Stand: September 2016) wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

KfW Logo - KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh

Neue Förderung: 30 % Zuschuss vom Staat – Jetzt Heizung optimieren und Fördermittel sichern!

Heizungsoptimierung

Ab 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.

Allgemeine Informationen

Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden zu steigern gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ab August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizungsoptimierung. Dies erfolgt durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt.
Das Förderprogramm hat zum Ziel, die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland.

Was wird gefördert?

Investitionen in folgende Tatbestände können gefördert werden:

  1. Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
    • Umwälzpumpen und
    • Warmwasser-Zirkulationspumpen
  2. Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen
    In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:

    • voreinstellbaren Thermostatventilen
    • Einzelraumtemperaturreglern
    • Strangventilen
    • Technik zur Volumenstromregelung
    • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
    • Pufferspeichern
    • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Pumpen, ob diese die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Die Liste der förderfähigen Pumpen finden Sie hier. (Externer Link zur BAFA)

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen in Neubauten
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht
  • die Anschaffung und die Installation gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
  • Eigenleistungen
  • Nebenleistungen, wie z. B. Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgungsleistungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen an den Antragsteller überwiesen wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die Bedingungen der  „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Wie stelle ich den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten.

  1. Vor Maßnahmenbeginn müssen Sie sich online auf der BAFA-Homepage registrieren. Den Link für die Registrierung finden Sie in der Rubrik „Formulare“. Sie erhalten dann eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registriernummer. Mit der Realisierung der Maßnahme können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Link zur Registrierung für die Förderung der Heizungsoptimierung. (Externer Link zur BAFA)
  2. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können Sie Ihre für die Antragstellung relevanten Daten eingeben und an das BAFA übermitteln. Den Link für die Antragstellung finden Sie auch in der Rubrik „Formulare“. Das über dieses Portal anschließend erzeugte Antragsformular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mit allen Rechnungen hochladen. Alternativ können Sie diese Unterlagen auch postalisch einreichen. Die zu fördernden Maßnahmen müssen in der Rechnung eindeutig und klar markiert werden. Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich die De-minimis-Erklärung ein. Dieses Formular erhalten Sie bei der Antragstellung.

Kumulierung

Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselben Maßnahmen. Weiterhin ist die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung gemäß §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen ausgeschlossen.

Informationen für Anbieter von hocheffizienten Pumpen

Im Rahmen des Förderprogramms zur Heizungsoptimierung werden nur solche Pumpen gefördert, die bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen und in der vom BAFA geführten „Liste der förderfähigen Pumpen“ enthalten sind. Jedes Unternehmen, dessen Pumpen diese Anforderungen erfüllen und unter dessen Namen die Pumpen am Markt verkauft werden, hat die Möglichkeit zur Aufnahme seiner Produkte in die Liste. Hierzu ist eine Erklärung mit einer Liste der entsprechenden Pumpen durch den jeweiligen Anbieter beim BAFA einzureichen.

Die von den Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf Nachfrage unter heizungsoptimierung@bafa.bund.de erhältlich.


Kurt Burmeister ist Ihnen selbstverständlich behilflich und kann Sie umfassend beraten.
Lesen Sie zu dem Thema auch diesen Beitrag aus unserer Mediathek:
Was ist eigentlich der hydraulischer Abgleich? 


Quellenangabe:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung Heizungsanlagen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1001
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus.

Einbausituation Flachheizkörper Logatrend C Profil Von Buderus

Wegweiser zur Gebäudesanierung

Trotz fallender Ölpreise ist die energetische Sanierung nach wie vor ein wichtiges Thema, das uns und natürlich unsere Kunden beschäftigt.

Die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse sind attraktiv wie nie.
Lesen Sie hierzu diese Beiträge in unserer Infothek:

Erweiterung des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ zum 01.01.2016

BAFA Zuschuss bei Optimierung einer bereits geförderten Anlage

Kleiner Fördermittelratgeber

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie präsentiert eine Reihe an interessanten Informationsmöglichkeiten.

Eine kleine Auswahl hiervon möchten wir Ihnen hier vorstellen:

Multimediales Infotainment „Energetische Gebäudesanierung“

Starten Sie Ihre ganz persönliche Energiewende. In dieser multimedialen Anwendung erhalten Sie viele Informationen und Anregungen sowie Antworten auf die Frage, warum sich eine energetische Sanierung für Sie lohnt.
Sie erfahren, wie Sie Ihre Energiekosten senken können und unabhängiger werden von künftig wieder steigenden Energiepreisen.
Ebenso bekommen Sie Tipps, wie Sie Ihren Wohnkomfort erhöhen, beispielsweise durch energiesparende Fenster.
Letztendlich führt eine energetische Sanierung auch zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie und trägt zu Ihrer Altersvorsorge bei.
Selbstverständlich finden Sie auch eine Auflistung der aktuellen Fördermöglichkeiten mit Angaben zur Höhe der Förderungen.

Viele in dieser Anwendung aufgeführten Informationen bringt Ihnen das Team von Kurt Burmeister natürlich auch gern näher: Denn es ist unser Fachgebiet, Ihre Heizungsanlage zu modernisieren, sie zu erweitern um eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Hiermit kennen wir uns bestens aus und beraten Sie gerne.

Zur Anwendung >

Bringen Sie Ihr Haus in Bestform – Wegweiser für ein energieeffizientes Zuhause

Der Weg zum energieeffizienten Haus ist leichter als gedacht: In dieser Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfahren Sie, wie Sie am besten eine energetische Sanierung angehen, welche Förderprogramme Sie nutzen können und worauf Sie bei der Sanierung achten müssen. Es lohnt sich, denn ein energetisch saniertes Haus mit einer hoch-effizienten Heizung zahlt sich gleich mehrfach aus: Es schont Ihren Geldbeutel, schützt die Umwelt und trägt dazu bei, dass die Energiewende ein Erfolg wird.

Sie können sich diese Broschüre unter folgendem link herunterladen oder bestellen:

Zur Broschüre >

sanierungskonfiguratorSanierungskonfigurator

Sie möchten Energiekosten sparen?
Dann sanieren Sie Ihr Haus. Der Sanierungskonfigurator vom Bundesamt für Wirtschaft und Energie beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen.

  • Welche Sanierungen führen zu welchen Energie-Ersparnissen?
  • Welche Kosten fallen für welche Umbauten an?
  • Welche Maßnahmen werden staatlich gefördert?

Der Konfigurator startet mit der Erfassung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes. Anschließend können Sie Sanierungsvarianten für einzelne Bauteile Ihres Hauses auswählen. Als Ergebnis erhalten Sie eine Gegenüberstellung des energetischen Ist-Zustandes und des Energiebedarfs nach Sanierung – Sie sehen also, was Sie durch eine Sanierung an Energie sparen können.
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Angaben zum Gebäude (z.B. Baujahr, Flächen, Zahl der Wohnungen)
  • Kenntnis über bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen Energiekostenabrechnung der letzten Heizperiode
  • Schornsteinfegerprotokoll (sofern vorhanden) Und hier geht es zum Konfigurator:

http://www.sanierungskonfigurator.de

Energiejahr 2016: Energieeffizienz-Neustarts im Gebäudebereich

Anreizprogramm Energieeffizienz

Start: 01.01.2016

Das BMWi bringt Energieeffizienz und Klimaschutz weiter voran: Mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ wird die bereits bestehende Förderlandschaft im Gebäudebereich sinnvoll erweitert – für mehr Investitionen, höhere Wohnqualität und effizienteres Heizen in den eigenen vier Wänden.

Klima schützen, Investitionen anreizen und Energie effizienter einsetzen: Neben der Energiewende brauchen wir eine Wärmewende – und diese setzt bei Gebäuden und Heizungen an. Die Bundesregierung hat bereits ein Bündel von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiewende im Gebäudesektor auf den Weg gebracht – im Zuge des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Mit dem neuen „Anreizprogramm Energieeffizienz“ setzt das BMWi nun in vier Bereichen weitere wichtige Förderimpulse, um das Heizen in Gebäuden effizienter zu machen. Die „Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“ (weitere Infos hierzu finden Sie hier – Externer Link zum BMWi ) bildet die gesetzliche Grundlage für die Neuerungen. Damit ergänzen wir die bestehende Förderlandschaft passgenau:

      • Investitionszuschüsse für Brennstoffzellen-Heizung
        Die Brennstoffzellen-Technologie ist innovativ und zukunftsweisend. Aufgrund der im Vergleich zu konventionellen Heizungsanlagen hohen Investitionskosten für Brennstoffzellen-Heizungen wollen wir den Markthochlauf unterstützen. Durch die zukünftige Zuschussförderung werden wir die Weichen für ein am Weltmarkt konkurrenzfähiges Produkt stellen.
      • Heizungspaket zur Beschleunigung der Modernisierung von Heizungsanlagen
        Mit dem neuen Heizungspaket wird die Ersetzung ineffizienter Heizungen durch besonders effiziente Anlagen unterstützt bei gleichzeitiger Optimierung des gesamten Heizungssystems (Heizung und Wärmeverteilung). Mit dieser Kombinationslösung wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen. Für mit fossilen Energien (Öl, Gas) betriebene Heizungssysteme wird der Programmbaustein in die KfW-Förderprogramme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms integriert; dadurch erhöht sich die Förderung für ein Heizungspaket auf 15 Prozent der Investitionskosten im Zuschuss, analog in der Kreditförderung. Für Systeme, die erneuerbare Energien nutzen, wird der Baustein in das Verfahren des Marktanreizprogramms (MAP) integriert und ein Zusatzbonus von 20 Prozent des bisherigen Förderbetrags für den Heizungsaustausch und pauschal 600 Euro für die Heizungsoptimierung gewährt.
      • Lüftungspaket: Vermeidung von Bauschäden
        Durch die Förderung des Einbaus von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme (z. B. Dämmung Außenwände) sollen Bauschäden (u. a. Schimmelbefall) vermieden werden. Das Lüftungspaket wird in die KfW-Förderprogramme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms integriert; dadurch erhöht sich die Förderung für ein Lüftungspaket auf 15 Prozent der Investitionskosten im Zuschuss, analog in der Kreditförderung.
      • Qualitäts- Effizienz- und Bildungsoffensive
        Mit einem zweistelligen Millionenbetrag werden wir die Finanzierung einer Kampagne für Energieeffizienz massiv unterstützen und die Aktivierung und Einbindung wichtiger Stakeholder z. B. durch Qualifizierungs- und Bildungsoffensiven für Handwerker voranbringen.

Der neue Instrumentenmix aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ wird zusätzliche Investitionen anreizen und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und zum Gelingen der Energiewende in Deutschland leisten. Nicht zuletzt schaffen und sichern diese Investitionen Arbeitsplätze und Einkommen in Deutschland. Starten Sie Ihre ganz persönliche Energiewende:

Erfahren Sie mehr in dem Multimedialen Infotainment „Energetische Gebäudesanierung“ (Externer link zum BMWi )

Effizienzlabel für Heizungen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz – EnVKG)
Start: 01.01.2016

Ab 1. Januar 2016 werden Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise mit dem „Energielabel“ versehen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt das Wärmepumpen-Hybridsystem Logatherm WPLSH.

Erweiterung des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ zum 01.01.2016

Pressemitteilung vom 02.12.2015 / KfW

  • 165 Mio. EUR Bundesmittel für Anreizprogramm Energieeffizienz für effiziente Kombinationslösungen
  • Im Zuschussprogramm: 15 % Investitionszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen
  • Im Kreditprogramm: attraktive Zinsen und 12,5 % Tilgungszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen

Zum 01.01.2016 erweitert die KfW ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Sanieren“. Im Fokus steht erstmalig die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Für diese Maßnahmen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Mittel aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz zur Verfügung, das insgesamt 165 Mio. EUR für Zinsverbilligung und Zuschüsse umfasst.

Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das Heizsystem in Gänze (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Mit der Erweiterung der Paketlösungen wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der neuen Förderung von Kombinationslösungen wollen wir gezielt zusätzliche Einsparpotenziale im Heizungskeller heben. Hier gibt es ganz klar Nachholbedarf. Deshalb setzen wir genau hier an, um den Austausch alten von Heizungen und den Einsatz von modernen und effizienten Anlagen voranzutreiben.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich davon ab, inwieweit Einsparpotenziale gehoben werden können. Um für Bauherren weitere Anreize bei Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, führen wir nun verbesserte Investitions- und Tilgungszuschüsse für den Austausch und Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen ein. Mit dieser verbesserten Förderung unterstützt die KfW kontinuierlich die Bundesregierung, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 zu erreichen.“

Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 %, max. 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 EUR pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten von 50.000 EUR, max. 7.500 EUR, pro Wohneinheit rechnen.

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden mittels zinsgünstiger langfristiger Kredite oder Zuschüsse.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

Hinweis: Diese Zusammenstellung wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Das-energieeffiziente-Haus, Quelle KfW

BAFA Zuschuss bei Optimierung einer bereits geförderten Anlage

Optimierung bereits geförderter Anlagen

Einen einmaligen Zuschuss können Sie beantragen, sofern Sie Ihre bereits geförderte Heizung optimieren oder einen Wärmepumpencheck durchführen.

Optimierung einer bereits geförderten Heizungsanlage

Liegt die Inbetriebnahme einer nach diesem Förderprogramm geförderten Solarkollektor-, Biomasseanlage oder Wärmepumpe bereits über 3 Jahre zurück, jedoch nicht länger als 7 Jahre, kann einmalig für Maßnahmen zur Optimierung dieser Anlage ein Investitionszuschuss in Höhe von 200 Euro, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Kosten, gewährt werden. Förderbeträge unter einem Betrag von 100 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Optimierung erfordert grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378).

Bei Bedarf sind ferner möglich: Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs oder die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern).

Hinweis: Bei Biomasseanlagen zählen zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten, die Kosten für die Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders oder die Nachrüstung einer Einrichtung zur Brennwertnutzung, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Innovationsförderung gefördert wurden.

Optimierung einer geförderten Wärmepumpe nach einem Betriebsjahr

Sie können einen Zuschuss von pauschal 250 Euro, höchstens jedoch in Höhe der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten, beantragen, sofern ein einmaliger Qualitätscheck bei Ihrer geförderten Wärmepumpe durchgeführt wurde.

Der Qualitätscheck darf frühestens nach Ablauf eines Jahres – nachdem Sie Ihre Wärmepumpe in Betrieb genommen haben – durchgeführt werden. Dabei wird ein Vergleich der im Förderantrag berechneten mit der im Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl durchgeführt. In Abhängigkeit vom Ergebnis werden Maßnahmen zur Optimierung vorgeschlagen oder durchgeführt.

Antragsverfahren

Den Antrag können Sie innerhalb von 9 Monaten, nach dem Sie die Optimierungsmaßnahme abgeschlossen haben (Ausschlussfrist), bei uns einreichen (einstufiges Antragsverfahren).

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Förderantrag
  • Vollständige Rechnung

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise

Antrag/Anlagen: Bitte verwenden Sie zur Antragstellung unser aktuelles Formular. Senden Sie den Förderantrag an die im Formular genannte Adresse.

Ihre Unterlagen werden bei uns elektronisch archiviert. Papierbelege werden nach der Archivierung vernichtet – aus diesem Grund ist eine Rücksendung nicht möglich. Bitte legen Sie deshalb Anlagen immer nur als Kopie dem Antrag bei.

Rechnung: Die Rechnung muss an die antragstellende Person adressiert sein. Bitte geben Sie die Rechnungsposition und den Nettobetrag der beantragten Maßnahmen im Antragsformular an.

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 – 35
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Telefon: 06196 908-1625
Telefax: 06196 908-1800

 


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
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Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt die beispielhafte Einbausituation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WPL IK/I mit Warmwasserspeicher

Buderus Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WPL IK/I Mit Warmwasserspeicher