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Altbau energetisch sanieren? – Neue Regeln beachten!

Neue Regeln für die energetische Altbausanierung
Alte Gebäude sanieren, Energiekosten sparen – und das Klima schützen: Solche Baumaßnahmen unterstützt der Staat finanziell.
txn-Foto: Elenathewise/vzbv

txn. Alte Gebäude sanieren, Energiekosten sparen – und das Klima schützen: Solche Baumaßnahmen unterstützt der Staat finanziell. „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, heißt das Programm. Die aktuelle BEG-Reform verändert die Förderlandschaft. Manche Fördermodelle für Altbauten fallen ganz weg, andere kommen hinzu. Wer sanieren möchte, sollte sich am besten von einem Fachmann beraten lassen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Grundsätzlich gelten für energetische Altbausanierungen jetzt diese Förderregeln:

Effizienzhausförderung

  • Die Zuschussförderung für eine Komplettsanierung nach Effizienzhausstandard entfällt. Diese Sanierungen werden nun wie Neubauten ausschließlich mit zinsverbilligten Darlehen plus Tilgungszuschüssen gefördert.
  • Die Mindestanforderung für eine Effizienzhaus-Förderung liegt nun beim Effizienzhaus 85. Das Effizienzhaus 100 wird nicht mehr gefördert.
  • Wer seinen Altbau auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert, bekommt seit dem 22. September einen zusätzlichen Fünf-Prozent-Bonus. Voraussetzung: Das Gebäude gehört zu den sogenannten worst performing buildings, den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes.
  • Für Effizienzhaussanierungen entfällt der Fünf-Prozent-Bonus, der bisher im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgesehen war.

Einzelmaßnahmen zum Einbau neuer Heizungsanlagen: Austauschbonus für Heizsysteme

  • Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Wer dabei eine alte Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung oder eine Gas-Etagenheizung austauschen möchte, kann einen zusätzlichen Austauschbonus von zehn Prozent beantragen.
  • Für den Austausch einer zentralen Gasheizung gibt es diesen Austauschbonus ebenfalls. Voraussetzung: Die Inbetriebnahme der Altanlage liegt mindestens 20 Jahre zurück.

Das entfällt bei der Förderung von Einzelmaßnahmen

  • Gasheizungen werden nicht mehr gefördert, auch keine Gas-Hybridheizungen und „Gas-Renewable-Ready-Heizungen“.
  • Der Bonus im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) von fünf Prozent für den Heizungstausch und Anlagentechnik entfällt.
  • Für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es keine Förderdarlehen mehr.

Das bleibt bei der Förderung von Einzelmaßnahmen

  • Für alle Einzelmaßnahmen außer Heizungstausch kann der iSFP-Bonus weiterhin gewährt werden.
  • Die Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung bleibt unverändert bei 50 Prozent.
  • Für einzelne Sanierungsmaßnahmen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse bereit.
  • Für alle Einzelmaßnahmen gibt es– mit Ausnahme des Einbaus von Gasheizungen weiterhin Zuschüsse. Allerdings wurden die Fördersätze gekürzt. Deutlich geringere Zuschüsse gibt es nun für Biomasseheizungen.

Die Verbraucherzentrale berät

Noch mehr Informationen und Tipps zu den neuen BEG-Förderregelungen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de (Externer Link) oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Quelle Text & Bild: txn / Elenathewise/vzbv


Dieser Artikel wurde von uns sorgfältig recherchiert und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Neue Regeln Für Die Energetische Altbausanierung

Die vier wichtigsten Hebel für ein energieeffizientes Zuhause

Die vier wichtigsten Hebel für ein energieeffizientes ZuhauseAngesichts steigender Energiekosten und der beschlossenen Klimawende steht die energetische Sanierung der eigenen vier Wände bei vielen Immobilienbesitzern hoch im Kurs. Doch welche Maßnahmen helfen bei der Energiekostensenkung? Und wie werden sie gefördert? Antworten gibt Modernisierungsexperte Thomas Billmann von Schwäbisch Hall.

Ja, eine umfassende Sanierung macht die eigene Immobilie vorübergehend zur Baustelle und ja, sie kostet Geld und Nerven. Aber sie senkt Energiekosten und – immer wichtiger – den CO2-Ausstoß, attraktive Fördermöglichkeiten schonen zudem die Finanzen der Hausbesitzer. „Die wichtigsten Hebel der Sanierung im nächsten Jahr lassen sich jetzt mit ausreichend Vorlauf planen“, so Schwäbisch Hall-Experte Thomas Billmann.

Hebel 1: Alte Heizung austauschen

Die Heiztechnik ist der größte Hebel für Energieeinsparungen im Gebäude. Alternativen gibt es viele: Gas-Therme mit Solarunterstützung, Biomasseanlage oder Wärmepumpe? Je nach Typ des neuen Heizsystems bezuschusst die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Austausch einer Ölheizung derzeit mit 30 bis 45 Prozent der Kosten für die Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme – bis maximal 60.000 Euro. „Bei der Entscheidung für ein Heizsystem muss der CO2-Ausstoß mit Blick auf die angestrebte Klimaneutralität eingerechnet werden“, warnt Billmann.

Hebel 2: Die Außenfassade dämmen

Die gedämmte Fassade verbessert die Energiebilanz deutlich, steigert den Immobilienwert und kann je nach Material Brand- und Schallschutz verbessern. „Wer die klassischen Dämmplatten aus Polystyrol vermeiden will, greift auf mineralische Stoffe wie Glas- oder Steinwolle, Schaumglasschotter, Kalziumsilikatplatten oder ökologische Materialien wie Holzfasern, Hanf oder Kork zurück“, so der Modernisierungsexperte.

Hebel 3: Wärmedämmung für das Dach

Mit der Dachdämmung lassen sich zwischen 20 und 30 Prozent der Heizwärme sparen. Am kostengünstigsten ist es, die oberste Geschossdecke anstelle des gesamten Dachs zu dämmen. Oft bietet sich aber das bisherige Kaltdach als zusätzliche Wohnfläche an. Dämm- und Ausbauarbeiten lassen sich so gut kombinieren. Vorsicht ist beim Anschluss der Dach- oder Deckendämmung an die Wanddämmung geboten: „Verläuft dieser nicht nahtlos oder ist schlecht abgedichtet, entstehen Wärmebrücken. Sie verschlechtern die Energiebilanz wieder und führen zu Feuchteschäden“, erklärt Billmann.

Hebel 4: Alte Fenster austauschen

Jährlich 12 Millionen Tonnen CO2 stünden weniger in der CO2-Bilanz Deutschlands, wenn man alle sanierungswürdigen Fenster austauschen würde (Verband Fenster und Fassade und Bundesverband Flachglas, 2021). Billmann: „Meine Faustregel: Alle Fenster, die vor 1995 eingesetzt wurden, sollte man gründlich prüfen, denn durch die simple Zweifachverglasung, mangelnde Isolierung und schlecht dämmende Rahmen geht bis zu 20 Prozent an Wärme verloren.“ Wichtig bei der Fensterauswahl ist neben energetischen Gesichtspunkten für viele Bauherren auch das Rahmenmaterial: Aluminium-Holz-Kombi, Kunststoff oder Holz sind die gängigsten. Immobilienbesitzer, die ihre Fenster erneuert haben, müssen ihr Lüftungsverhalten an die neuen Gegebenheiten anpassen. „Mit der Fenstererneuerung verringert sich der Luftaustausch und mit ihr – bei falschem Lüftungsverhalten – die Schimmelgefahr im Innenraum“, klärt Billmann auf.

Anschubhilfe beim Sanieren

Die KfW fördert diese Hebel mit einem Wohngebäude-Kredit bis zu 60.000 Euro. Alternativ unterstützt die BEG das Vorhaben mit 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 60.000 Euro). Werden die Sanierungsvorhaben mit der Heizungserneuerung gekoppelt und somit eine Effizienzhausstufe erreicht, ist der KfW-Wohngebäude-Zuschuss 461 von bis zu 75.000 Euro eine Option. Aber aufgepasst: Die Fördermittel für das Effizienzhaus 55 laufen zum 01.02.2022 aus.

Für diejenigen, die sich dazu entschließen mehrere Sanierungsmaßnahmen zu kombinieren, hat Schwäbisch Hall-Experte Billmann einen Tipp: „Am besten von oben nach unten und von außen nach innen sanieren. Das heißt, zunächst das Dach, dann die Etagen darunter. Nach Dämmungsarbeiten an der Fassade folgt der Einbau neuer Fenster und schließlich der Einbau der Anlagentechnik. So gehen die Energiekosten runter und der Wohnwert rauf.“

Quelle Text und Foto: Schwäbisch Hall, https://newsroom.schwaebisch-hall.de/

Die Vier Wichtigsten Hebel Für Ein Energieeffizientes Zuhause

Der Austausch von alten Heizkörpern spart auch Energiekosten

Heizkörper-Austausch - Kurt Burmeister GmbH Kronshagen

Ein moderner Design-Heizkörper in Element-Bauweise integriert sich dank seiner Farben- und Formenvielfalt in nahezu jede moderne Raumarchitektur und verfügt über einen besonders hohen Strahlungswärmeanteil. Foto: djd/Zehnder Group Deutschland

Schönere Optik, mehr Effizienz

(djd). Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um langfristig Heizkosten einzusparen: der Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade oder gleich die Erneuerung der Heizungsanlage. Letzteres bewirkt bei gleicher Investition aber vergleichsweise höhere Einsparungen und rechnet sich auch am schnellsten. Der bestmögliche Energieeinspareffekt lässt sich erzielen, wenn auch noch gleichzeitig die alten Heizkörper ersetzt werden. Vom optischen Gewinn ganz zu schweigen.

Kürzere Aufheizphase

In die Jahre gekommene Heizkörper haben häufig langsame Reaktionszeiten. Ihre Wärmeleistung ist nicht mehr optimal und sie verbrauchen bei den heutigen niedrigen Systemtemperaturen viel mehr Energie als notwendig wäre. Alte Radiatoren belasten daher unnötig das Haushaltsbudget, denn oft würde auch ein schmalerer, moderner Heizkörper ausreichen, um den Wärmebedarf des Raumes zu decken. Nicht selten sind die alten Heizkörper außerdem bereits von Korrosion befallen und austretendes Wasser kann den Parkett- oder Teppichboden ruinieren. Wer seine Räume optisch aufwerten und gleichzeitig Energie einsparen will, kann alte, nicht mehr passende Heizkörper durch aktuelle Modelle beispielsweise vom Raumklimaspezialisten Zehnder ersetzen. Besonders einfach geht der Austausch mit speziellen Niedertemperatur-Heizkörpern, die im Vergleich zu einer Fußbodenheizung oder einem herkömmlichen Heizkörper eine deutlich kürzere Aufheizphase bei gleicher Systemtemperatur haben. Integrierte Lüfter sorgen zudem für eine noch schnellere Behaglichkeit. Diese Design-Heizkörper und eine Wärmepumpe sind eine optimale Kombination. Auch moderne Röhren-Heizkörper sind sehr gut für Niedertemperatursysteme geeignet. Oft gibt es diese Heizkörper in Element-Bauweise in großer Farben- und Formenvielfalt für nahezu jede Raumarchitektur.

Barrierefreier Umbau

Wird das Badezimmer saniert, sollten die Heizkörper gleich mit ausgetauscht werden. Veraltete Heizkörper passen optisch nicht mehr in ein modernes Ambiente. Lange Aufheizzeiten, mangelnde Heizleistung, Roststellen, scharfe Kanten oder die fehlende Möglichkeit, Handtücher aufzuhängen, machen die alten Modelle zusätzlich noch sehr ineffizient. Mit vielen zeitgemäßen Badheizkörpern ist heute ein Austausch ohne baulich aufwendige Maßnahmen möglich.

Staatliche Förderung

Dank einer Reihe staatlicher Fördermöglichkeiten profitieren Bauherren und Hausbesitzer zusätzlich: Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden werden beispielsweise im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 55 Prozent bezuschusst. Unter www.zehnder-systems.de/foerderung-heizkoerper gibt es eine Übersicht zur Bundesförderung sowie eine praktische Fördermittel-Auskunft.

Haben Sie Fragen? Gerne berät Sie das Team von Kurt Burmeister. Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Quelle Text und Foto: djd Pressetreff

Heizkörper-Austausch - Kurt Burmeister GmbH Kronshagen

Was nun, altes Haus? So geht die energetische Sanierung des Elternhauses

Was nun, altes Haus? So geht die energetische Sanierung des ElternhausesOb gekaufte Immobilie, leerstehendes Elternhaus oder Erbe – Besitzer von Gebrauchtimmobilien müssen einiges beachten. Denn eine Sanierung im Bestand ist mittlerweile Pflicht. Aber wann muss was saniert werden? Und wie wird das finanziert? Thomas Billmann, Modernisierungsexperte von Schwäbisch Hall, weiß, worauf neue Besitzer von Altimmobilien achten müssen.

35 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf den Gebäude­sektor – das sind etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. Um diese zu verringern und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen Bestands­immobilien teil- oder kernsaniert werden. Die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt, hält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.

Wann muss saniert werden?

„Die Sanierung ist eine Pflichtaufgabe: Früher oder später müssen alle Immobilienbesitzer nachrüsten“, sagt Thomas Billmann. Diese Sanierungspflicht gilt in allen Fällen des Eigentümerwechsels – egal ob Kauf, Erbe oder Schenkung. Den Erwerbern bleiben aber nach Einzug eine Frist von zwei Jahren, bis sie ihren Sanierungspflichten nachkommen müssen. Eine Ausnahme gibt es, weiß Billmann: „Hat der Erbe schon vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie gewohnt, gilt die Erbschaft nicht als Eigentümerwechsel und die Sanierungspflicht entfällt.“ Für Erben, die die Immobilie nicht selbst bewohnen wollen, heißt es: vor Ablauf der zwei Jahre verkaufen oder sanieren, um den Verkaufspreis zu verbessern.

 Was zuerst sanieren?

Grundsätzlich gilt: Strukturerhalt vor Innenausbau. Bevor „kosmetische“ Sanierungsarbeiten angegangen werden, muss die Grundsubstanz auf Vordermann gebracht werden. Vor allem statisch-konstruktive Mängel, wie etwa Risse und Feuchtigkeit in Wänden und Fundament sind als Erstes zu beheben. Neben dem „Wann“, schreibt das GEG auch das „Was“ vor. Sind die Dachräume kalt und Dachböden zugänglich, ist die Dämmung von Dachboden oder oberster Geschossdecke Pflicht. Dasselbe gilt für Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen, wie z.B. dem Keller.

Öl- und Gasheizungen, die nicht auf Nieder- oder Brennwerttechniken basieren, müssen raus. „Die Austauschprämie für die Heiztechnik sollte man sich nicht entgehen lassen – sie greift nämlich auch bei der gesetzlichen Austauschpflicht“, so der Schwäbisch Hall-Experte.

Billmann hat noch einen praktischen Sanierungstipp: „Von oben nach unten und von außen nach innen sanieren.“ Das heißt, bei Kernsanierungen zunächst das Dach, dann die Etagen darunter. Nach Dämmungsarbeiten an der Fassade folgt der Einbau neuer Außentüren und Fenster und schließlich Dämm- und Trockenlegungsarbeiten in den Kellerräumen. Erst dann kommt der Einbau der Anlagentechnik.

Wie wird finanziert?

Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien wird durch die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Arbeiten an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder der Heizung liegt der Fördersatz bei 20 Prozent, bei der Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien bei bis zu 45 Prozent und bei der Fachplanung und Baubegleitung bei bis zu 50 Prozent. „Unbedingt zu beachten ist, dass die Antragstellung die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten erfordert“, weiß Billmann.

Seit 1. Juli 2021 fördert die BEG die Komplettsanierung von bestehenden Immobilien zu Effizienzhäusern in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss oder mit direkt ausgezahlten Zuschüssen – die Höhe variiert je nach Effizienzhaus-Klasse. Sanierer erhalten bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit. Doch Besitzer dürfen erst nach der Beantragung mit dem Vorhaben starten.

Was viele nicht wissen: „Egal ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung, der Zuschuss steigt um 5 Prozent, wenn Modernisierer gemeinsam mit einem Energieexperten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dieser Fahrplan ist eine wichtige Voraussetzung, denn die energetische Sanierung im Bestand ist ein großes Projekt, das viel Zeit in Anspruch nimmt und gut geplant und solide finanziert sein will“, so Billmann.

Quelle Text und Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Was Nun, Altes Haus? So Geht Die Energetische Sanierung Des Elternhauses

Nachfrage-Boom fürs Heizen mit erneuerbaren Energien – neue Förderung ab 1. Juli

Mit der zweiten Stufe der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) steigt der Zuschuss für eine Sanierung auf bis zu 55 Prozent.Steigende Beratungszahlen für Holzpellets, Wärmepumpen & Co / bis zu 55 Prozent Zuschuss für Sanierung / zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Berlin, 29. Juni 2021. Das Interesse an Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ist deutlich gestiegen. Das zeigen Zahlen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online (www.co2online.de).

Bei der Beratung zu Fördermitteln für Holzpellets, Wärmepumpen und Fernwärme ist die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr um rund 80 bis 90 Prozent gestiegen. Auch für andere Maßnahmen zum Klimaschutz hat co2online einen Zuwachs verzeichnet: zum Beispiel für Lüftungsanlagen, Solarthermie, Fenstertausch und Dämmung um 35 bis 50 Prozent.

Großes Plus auch bei Förderanträgen

Die Zahlen der Fördergeber KfW und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bestätigen diesen Trend. So hat sich die Zahl der Anträge für das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ fast verdreifacht. Bei der KfW ist die Zahl der geförderten Komplettsanierungen von 2019 zu 2020 um mehr als drei Viertel gestiegen.

Dass es nicht nur bei Beratung und Fördermittel-Antrag bleibt, zeigt eine Umfrage von co2online für den aktuellen „Trendreport Energie“. Daraus geht hervor, dass die Maßnahmen trotz Corona umgesetzt werden. Fast 90 Prozent gaben an, dass die Pandemie keinen Einfluss hatte – weder auf die Umsetzung im vergangenen Jahr noch auf die Pläne für das laufende Jahr.

Förderung ab 1. Juli: bis zu 55 Prozent Zuschuss

Passend zur steigenden Nachfrage gibt es ab dem 1. Juli eine neue Förderung. Mit der zweiten Stufe der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) steigt der Zuschuss für eine Sanierung auf bis zu 55 Prozent. Mit der BEG werden mehrere Förderprogramme gebündelt. Neben umfangreichen Sanierungen werden auch einzelne Maßnahmen, Kauf, Neubauten und Nichtwohngebäude gefördert.
Details dazu sind auf www.co2online.de/beg zu finden.

Quelle: co2online

Über co2online

Die gemeinnützige co2online GmbH setzt sich dafür ein, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu senken. Seit 2003 helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten Haushalten, ihren Strom- und Heizenergieverbrauch zu reduzieren. Mit onlinebasierten Informationskampagnen, interaktiven Energiespar-Checks und Praxistests motiviert co2online Verbraucher, mit aktivem Klimaschutz Geld zu sparen. Die Handlungsimpulse, die die Aktionen auslösen, tragen nachweislich zur CO₂-Minderung bei. Unterstützt wird co2online dabei von der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium sowie einem Netzwerk mit Partnern aus Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.

Mit Der Zweiten Stufe Der „Bundesförderung Für Effiziente Gebäude“ (BEG) Steigt Der Zuschuss Für Eine Sanierung Auf Bis Zu 55 Prozent.

Mit dem BAFA Förderkompass zielsicher zu Ihrem Förderprogramm

Der BAFA FörderkompassDer Förderkompass fasst die Zuschussprogramme des BAFA auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.

Die Förderprogramme des BAFA leisten einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende und steigern die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Energiebereich des BAFA leistet mit seinen Förderprogrammen einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende und zum Schutz des Klimas. Die Programme richten sich vor allem an private Haushalte sowie an kleine und mittelständische Unternehmen, die in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien investieren. Der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen in der Mobilität ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem Umweltbonus bietet die Bundesregierung einen guten Anreiz, um auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.

Die Programme des BAFA zur Wirtschafts- und Mittelstandsförderung unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen. Von der Handwerksförderung, dem INVEST-Förderprogramm, der Fachkräfteförderung oder der Unterstützung bei der Erschließung von ausländischen Märkten.

Eine digitale Version des Förderkompass 2021 finden Sie hier. ( Externer Link zur BAFA )

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 

Der BAFA Förderkompass

Altersgerecht Wohnen

Der Staat beteiligt sich an den Kosten

txn. Möglichst lange zu Hause wohnen, auch wenn durch Alter oder Krankheit die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist – das Badezimmer nimmt hier eine zentrale Rolle ein, denn ohne Körperpflege geht es nicht.
Dabei kommt es oft auf die Details an: Handgriffe am Waschbecken, genug Platz zum Rangieren mit einem Rollstuhl, eine bodenebene Dusche mit ausklappbarem Sitz und der Boden muss besonders rutschfest sein.
Viele Ausstattungen wie berührungslose Armaturen oder ein höhenverstellbares WC sind auch für junge Familien empfehlenswert. Kein Wunder, dass immer mehr Experten bei der Planung von Bädern empfehlen, an eine altersgerechte barrierefreie Ausstattung zu denken. Sinnvoll ist es auch, wenn sich die Wellnessoase im Eigenheim später bei Bedarf ohne großen Aufwand zum Pflegebad ausbauen lässt.
Das weiß auch der Gesetzgeber und unterstützt deswegen finanziell: die KfW-Bank gibt über das Programm „Barrierereduzierung Nr. 455 B“ einen Investitionszuschuss auf die förderfähigen Baukosten.
Alternativ kann über das Programm 159 (Altersgerecht umbauen) auch ein zinsvergünstigtes Darlehen in Anspruch genommen werden. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich, sprechen Sie uns gerne an.

Weiterführende Links:
KfW Programm Barrrierereduzierung Nr. 455 B
Programm 159 (Altersgerecht umbauen)

Ein Waschtisch Mit Integrierten Griffen

Die Fördermöglichkeiten für die Flächenheizung und Flächenkühlung sind 2020 so gut wie nie!

Seit Jahresbeginn sind zahlreiche neue und aktualisierte Fördertöpfe für energetische Sanierung und den Neubau mit regenerativen Energien geöffnet. Aber welche Fördermöglichkeiten ergeben sich für Flächenheiz- und -kühlsysteme aus den aktuellen Austausch- und Förderprogrammen?

Auf den ersten Blick ist es ein Förderdschungel, bei genauerer Betrachtung jedoch zeigt sich, dass die Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung in drei Förderprogrammen berücksichtigt werden: dem zum 01.01.2020 neu aufgelegten BAFA-Investitionsprogramm mit der Kesselaustauschprämie, dem zum 01.01.2020 neu aufgelegten Steuerabzug bei energetischer Sanierung sowie dem Klassiker unter den Förderprogrammen, der KfW-Förderung.

Fördermöglichkeiten für Flächenheizungen - BVF

BAFA Förderung Kesselaustauschprämie

Das neu geschaffene BAFA Investitionsprogramm bietet im Paket mit einem Kesselaustausch eine Förderung von 20-45% der Investitionssumme an, in diesem Rahmen wird auch die Flächenheizung gefördert. Fördervoraussetzung ist u.a. der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage. Förderfähige Kosten sind die Anschaffungskosten der geförderten Anlage, …, sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen, darunter fallen z. B. … Optimierungen des Heizungsverteilsystems beispielsweise durch einen hydraulischen Abgleich und der Einbau von Flächenheizkörpern (Investitionskosten). Bei Austausch einer Öl-Heizungsanlage gegen eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage, wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten (Kesselaustauschprämie) auf den gemäß der Richtlinie gewährten prozentualen Fördersatz der zu errichtenden Anlage gewährt.

BAFA Förderung Förderung Neubau

Wichtig bei der Förderung von effizienten Wärmepumpen im Neubau: Gefördert werden effiziente Wärmepumpen, sofern u.a. als Wärmeverteilsystem Flächenheizungen eingesetzt werden.

Zu beachten ist hier, dass Maßnahmen, die vor Bewilligung des Antrages begonnen werden, nicht förderfähig sind. Darüber hinaus ist das Fördervolumen auf 50.000 EUR begrenzt und es wird maximal die beantragte Fördersumme bewilligt. Eine nachträgliche Anpassung ist nicht möglich, eine sorgfältige Angebotsgestaltung und Antragstellung daher zu empfehlen.

Steuerabzug bei energetischer Sanierung

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen bietet als „zweite Säule“ der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung eine Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Mit ihr ist es möglich, Aufwendungen energetischer Sanierungen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug von 20% bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abzusetzen. Der Steuerabzug bei energetischer Sanierung, bspw. Optimierung bestehender Heizungsanlagen gilt, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, unter anderem die Flächenheizung und -kühlung. Die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten befristet für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Die geplante Laufzeit von 10 Jahren schafft die Möglichkeit für die Branche der energetischen Gebäudesanierungen, sich auf die steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einzustellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen.

KfW-Förderprogramme

Bei der KfW-Förderung ist nicht nur die neue Heizungsanlage an sich förderfähig, sondern auch viele begleitende Maßnahmen. So gibt es den Kredit beziehungsweise Zuschuss auch für den Austausch von Rohren und Heizkörpern, für den Einbau einer Fußbodenheizung oder Wandheizung, für die Erneuerung des Schornsteins und notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum. Je nach Alter und Dämmstatus des Hauses kommen eine Vielzahl an Krediten oder Investitionszuschüssen infrage, sodass hier im Vorfeld eine detaillierte Betrachtung und Bewertung der gewünschten Maßnahmen und der mit den Förderungen verbundenen Auflagen zu empfehlen ist.

Fazit:

Die Flächenheizung ist immer die Basis eines Niedrigtemperatur-Heizsystems. Wärmepumpe und Brennwertkessel erreichen nur in Kombination mit der Flächenheizung die besten Wirkungsgrade und niedrigsten Betriebskosten. Darüber hinaus bietet diese Kombination auch die größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Inneneinrichtung und die beste thermische Behaglichkeit. Konsequenterweise werden daher Flächenheizungen und Flächenkühlungen im Rahmen der Förderprogramme stark berücksichtigt.

Linkliste zu den Förderprogrammen:

https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Foerderfinder/foerderfinder

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000003613_Infoblatt_151_152_430.pdf

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) unter:
www.flaechenheizung.de oder unter der Telefonnummer 0231 618 121 30.

Quelle Text und Grafik: BVF


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Fördermöglichkeiten Für Flächenheizungen - BVF

Ölheizung raus: Wann, wenn nicht jetzt?

akz-o) Günstiger kann der Zeitpunkt für den Austausch der alten Ölheizung kaum sein. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine Austauschprämie vom Staat. Wer jetzt umsteigt, zum Beispiel auf eine Wärmepumpe, kann mit Zuschüssen von bis zu 45 Prozent rechnen.

Modernisierer aufgepasst: Wer jetzt die alte Ölheizung tauscht, kann mit hohen Zuschüssen rechnen. Eine x-change dynamic-Luft-Wasser-Wärmepumpe ist flexibel zu installieren und eignet sich – installiert im Heizungsraum oder im Garten – somit auch optimal für die Nachrüstung. Foto: Kermi GmbH/akz-o

Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung sieht ab 2021 einen CO₂-Aufschlag vor, der sich bis 2025 noch stufenweise erhöhen soll. Somit wird das Heizen mit Öl unweigerlich teurer, der Umstieg auf andere Energiequellen zunehmend attraktiv. Doch eine neue Heizung ist eine große Investition. Aktuell können Modernisierer aber satte Zuschüsse erhalten. Den Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt der Staat mit bis zu 45 Prozent.

Foto: Kermi GmbH/akz-o

Heizen mit der Wärmepumpe: Eine ausgezeichnete Möglichkeit, zukunftssicher und nachhaltig zu heizen, sind Wärmepumpen. Sie nutzen die kostenlose Energie aus Erde, Luft oder Wasser. Mithilfe von Strom als Antriebsenergie, der ebenfalls regenerativ über eine angeschlossene Fotovoltaikanlage erzeugt werden kann, wird daraus die fürs Haus benötigte Wärme nahezu autark gewonnen. Die x-change dynamic-Familie von Kermi hält für jede Anforderung eine hocheffiziente Wärmepumpe bereit. Am einfachsten funktioniert meist der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie eignet sich deshalb besonders gut für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden und kann entweder im Garten installiert werden oder im Keller den Platz der ausgebauten Ölheizung einnehmen.

Tipp für Bestandsgebäude: Finanzielle Förderung gibt es auch, wenn die bestehende Ölheizung mit einer neuen Wärmepumpe ergänzend betrieben wird. Dieser sogenannte bivalente Betrieb ist bei den x-change dnamic-Modellen möglich und kann ein erster Schritt zum Umstieg auf eine umweltfreundliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien sein.

Förderungen decken auch weitere Kosten ab: Eine Beratung durch einen Fachmann ist bei der Wahl der Wärmepumpe immer sinnvoll und gehört zu den förderfähigen Kosten – genauso wie der Einbau weiterer Heizungskomponenten. Das Kermi System x-optimiert bietet hier optimal aufeinander abgestimmte Komponenten aus einer Hand – für maximale Effizienz und hohen Komfort.

Weitere Informationen zum Heizen mit erneuerbaren Energien finden Bauherren und Modernisierer auch auf blog.kermi.de.

Quelle Text und Fotos: Kermi GmbH/akz-o

Mehr Geld vom Staat

Heizung: Förderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien ist massiv gestiegen

(djd). Die Bundesregierung strebt im Rahmen ihres Klimapaketes bis 2050 die CO2-Neutralität in Deutschland an. Ein ehrgeiziges Ziel – und nur zu schaffen, wenn auch das enorme Einsparpotenzial privater Hausbesitzer genutzt wird. „Würden alle zwölf Millionen Altkessel auf einen Schlag ausgetauscht, kämen bis zu 32 Millionen Tonnen CO2-Minderung pro Jahr zustande“, rechnet Helmut Bramann vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) vor. Im Mittelpunkt des Anreizprogramms zum Umstieg auf erneuerbare Energien stehen die Fördermittel des BAFA. Mehr dazu gibt es unter www.bafa.de oder unter www.wasserwaermeluft.de. Verglichen mit der bisherigen Förderung kann die neue Richtlinie im Einzelfall eine Verdoppelung der Zuschüsse bedeuten. djd/ZVSHK

(djd). Die Bundesregierung strebt im Rahmen ihres Klimapaketes bis 2050 die CO2-Neutralität in Deutschland an. Ein ehrgeiziges Ziel – und nur zu schaffen, wenn auch das enorme Einsparpotenzial privater Hausbesitzer genutzt wird. „Würden alle zwölf Millionen Altkessel auf einen Schlag ausgetauscht, kämen bis zu 32 Millionen Tonnen CO2-Minderung pro Jahr zustande“, rechnet Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima vor. Im Mittelpunkt des Anreizprogramms zum Umstieg auf erneuerbare Energien stehen die Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehr dazu gibt es unter www.bafa.de oder unter www.wasserwaermeluft.de. Verglichen mit der alten Förderung kann die neue Richtlinie im Einzelfall eine Verdoppelung der Zuschüsse ergeben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage wird mit jeweils 35 Prozent gefördert. Für eine Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Für eine Hybridheizung mit erneuerbaren Energien beträgt die Förderung 35 Prozent, und der Einbau einer Gas-Hybridheizung wird mit 30 Prozent unterstützt.

Wer erhält die maximale Förderung von 45 Prozent?

„Wechselt man von einer Ölheizung auf eines der genannten Heizsysteme, erhöhen sich die Fördersätze um weitere zehn Prozentpunkte“, erklärt Helmut Bramann. Bei einer Wärmepumpe läge der Fördersatz somit bei 45 statt bei 35 Prozent. Alle für die Durchführung einer Maßnahme notwendigen Arbeiten werden mit dem jeweiligen Fördersatz bezuschusst. Dazu zählen Demontagearbeiten und die Entsorgung alter Wärmeerzeuger sowie Maurerarbeiten für Durchbrüche.

Wann müssen die Förderanträge gestellt werden?

„Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde“, so Helmut Bramann. Planungsleistungen dürfen dagegen bereits vor Antragstellung erbracht werden. Rechtzeitig vor Antragstellung sollte und muss deshalb der geschulte Heizungsbauer kontaktiert werden, er kann dem Hausbesitzer alle Details zu den geplanten Maßnahmen und den möglichen Förderungen erklären.

Ist eine Kombination mit anderen Programmen möglich?

Die BAFA-Förderung ist mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“ sowie „Energieeffizient Sanieren“ kombinierbar.

Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?

Der Einbau von reinen Ölheizungen wird nicht mehr gefördert. Falls aber ein Ölkessel mit erneuerbaren Energien gekoppelt ist, so ist der erneuerbare Anteil förderfähig. Wer eine Austauschverpflichtung laut EnEV hat, wird ebenfalls nicht gefördert.

Quelle Text und Foto: djd/ZVSHK