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Informationen zum Kesseltausch

 Schnittbild Gas-Brennwertgerät Logamax plus GB172 von Buderus Mit der neuen Energieeinsparverordnung, kurz EnEV besteht die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.
Bisher mussten Heizkessel, die vor 1978 installiert wurden, gewechselt werden.
So dürfen von 2015 an Heizkessel, die vor dem 01. Januar 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. Gleiches gilt auch in den Folgejahren für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Diese Geräte müssen dann ausgetauscht werden.
Ausgenommen hiervon sind jedoch Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel mit einem höheren Wirkungsgrad.
Eine weitere Ausnahme gilt für Immobilienbesitzer, die bereits zum 01. Februar 2002 die Wohnung bzw. das Haus selbst bewohnt haben. Für sie gilt die Nachrüstpflicht nicht. Bei Verkauf des Objektes steht der neue Eigentümer dann jedoch in der Pflicht, innerhalb von zwei Jahren, den Heizkessel auszutauschen.

Soviel als grober Überblick zu den rechtlichen Gründen für einen Kesseltausch. Weitere Informationen zur neuen EnEV finden Sie in unserem redaktionellen Artikel hierzu.
In erster Linie bietet Ihnen ein Austausch Ihres Heizkessels ein nicht unerhebliches Einsparpotential Ihrer Heizkosten.
Laut einer Untersuchung des Bundesumweltamtes ist ein Heizkessel in Deutschland im Schnitt 24 Jahre alt. Die Ersparnis durch einen neuen Brennwertkessel beträgt laut Stiftung Warentest mehr als 10 Prozent.

Foto: Schnittbild Gas-Brennwertgerät Buderus Schnittbild Gas-Brennwertgerät Logamax plus GB172

Kurt Burmeister informiert über KesseltauschAuf dieser Infografik der Kampagne CO2online können Sie erkennen, wie hoch die Einsparungsmöglichkeiten eines Gas-Brennwertkessels, eines Gas-Brennwertkessels mit Solarthermieunterstützung im Vergleich zu einem Standardkessel liegen. Wie hoch die Einsparungen sind, wurde anhand eines Beispielhauses berechnet: Das Einfamilienhaus mit Baujahr 1983 verfügt über 125 Quadratmeter Wohnfläche und hat einen Jahresenergieverbrauch von 19.000 Kilowattstunden (kWh). Der Energiepreis wird in dem Beispiel auf durchschnittlich 7,6 Cent/kWh festgelegt und zusätzlich wurde eine jährliche Energiepreissteigerung von 7 Prozent berücksichtigt.

Um eine vergrößerte Ansicht der Grafik zu erhalten, klicken Sie bitte auf die untenstehende Grafik

Die Einsparungen beim Kesseltausch

Verglichen wurde von CO2online in der Beispielrechnung ein Standardkessel mit einem Brennwertkessel sowie auch ein Brennwertkessel, der von einer Solarthermieanlage unterstützt wird. Das Beheizen des Hauses mit einem Standardkessel kostet demnach jährlich 3.050 Euro an Heizkosten. Mit einem modernen Brennwertkessel dagegen sinken die jährlichen Heizkosten bereits auf 2.390 Euro. Die Einsparung von 660 Euro pro Jahr liegt somit bei über 21 Prozent.
Wird nun zusätzlich zum Brennwertkessel eine Solarthermieanlage für die Wasserversorgung installiert, sinken die jährlichen Verbrauchskosten um weitere elf Prozent auf ca. 2.100 Euro, was eine Ersparnis von jährlich über 950 Euro entspricht.

Die Amortisationszeit richtet sich nach den Installationskosten und der erzielten Einsparung. Gerne beraten wir Sie hierzu und empfehlen Ihnen eine individuelle auf Sie zugeschnittene Lösung.

Zum Thema Solarthermie haben wir für Sie einen extra redaktionellen Artikel veröffentlicht.

So funktioniert die moderne Brennwerttechnik

Ein Brennwertkessel nutzt neben der Hitze, die beim Verbrennen von Gas entsteht, zusätzlich die im Wasserdampf vorhandene Wärmemenge. Deshalb ist die Energieausnutzung bei Brennwertgeräten höher als bei herkömmlichen Heizkesseln, bei denen der Wasserdampf ungenutzt aus dem Schornstein entweicht.
Ein Brennwertkessel kühlt die Abgase so weit ab, bis sich der darin enthaltene Wasserdampf verflüssigt. Durch die Kondensation wird die im Dampf enthaltene Energie als Wärme freigesetzt.

Kurt Burmeister informiert über KesseltauschWichtig beim Kesseltausch ist der Hydraulische Abgleich

Um nach einem Kesseltausch auch die höchstmögliche Einsparung zu erzielen, ist es wichtig auch einen hydraulischen Abgleich durchzuführen.
Denn wie gut der neue Brennwertkessel funktioniert, hängt auch an den Rücklauftemperaturen der Heizanlage ab. Je kühler das Heizwasser von den Heizkörpern zurück in den Kessel fließt, desto besser kühlt es dort die heißen Abgase ab, die wie beschrieben bei der Kondensation wiederum Wärme erzeugen.
Bei bereits 55 Grad Rücklauftemperatur sinkt die Ausbeute an Kondensationswärme und damit der Brennwerteffekt gegen null. Optimal für die Ausbeute der Kondensationswärme sind in etwa 60 Grad im Vorlauf und 40 Grad im Rücklauf.
In unserem redaktionellen Beitrag zum hydraulischen Abgleich haben wir dieses Thema für Sie gesondert und verständlich beschrieben.

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Kurt Burmeister Heizung Sanitär informiert über FördermöglichkeitenFördermittel

(Redaktioneller Stand: Aug. 2014)

Mehrere Fördertöpfe sind vorhanden, die Ihnen einen Zuschuss für Ihren Kesseltausch ermöglichen.
Die KfW bietet das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ sowie das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“.
Weitere Infos: www.kfw.de
Auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es einen Kesseltauschbonus. Sie erhalten 500 Euro, wenn Sie gleichzeitig zum Kesseltausch Ihre Heizung auf erneuerbare Energien wie Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpe umstellen. Für diese Bonusförderung ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage durchführen lassen. Dies ist von Ihrem Fachunternehmer zu bestätigen.
Weitere Infos zum BAFA Kesseltauschbonus:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/bonusfoerderung/index.html

Die Zuschüsse der KfW und BAFA können übrigens miteinander kombiniert werden.
Lassen Sie sich in Sachen Zuschüsse unbedingt rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (in der Planungsphase) beraten, um zu klären, ob Sie einen Anspruch auf Fördermittel haben und auch um den Antrag rechtzeitig zu stellen. Um die beschriebenen Zuschüsse zu erhalten, müssen weitere, hier noch nicht aufgeführte Anforderungen erfüllt werden.
Die Förderung beantragt Ihr Energieberater für Sie. Sprechen Sie ihn darauf an.
Eine umfassende Energieberatung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ mit attraktiven Zuschüssen.
Auch die Verbraucherzentralen bieten geförderte Energieberatungen an.

Lesen Sie zum Thema Fördermittel auch unseren kleinen Fördermittelratgeber.

Sie sehen also, dass es nicht nur allein auf einen neuen Brennwertkessel ankommt, sondern es entscheidend für die angestrebte Energieeinsparung ist, dass die gesamte Heizungsanlage richtig installiert und eingestellt ist.
Ein fachgerechter Kesseltausch beinhaltet eine sorgfältige Planung, den hydraulischen Abgleich mit optimaler Einstellung der Heizkurve, den Einbau voreinstellbarer Thermostatventile, den Austausch der Heizungspumpe sowie das Dämmen der Heizungsrohre.

Für ein solches umfangreiches Projekt sind Sie bei uns genau richtig.
Unser Betrieb Kurt Burmeister kennt sich bestens hiermit aus und freut sich darauf, auch Ihnen ein individuelles Angebot für einen Kesseltausch zu unterbreiten.

Hinweis: Dieser Artikel (Redaktioneller Stand: Aug. 2014) wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Quellenangaben: Die Grafiken und Informationen wurden uns mit freundlicher Genehmigung von der Kampagnen-Webseitewww.meine-heizung.de zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns hierfür recht herzlich.

Schnittbild Gas-Brennwertgerät Logamax Plus GB172 Von Buderus