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Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Mehr aus Energie machen

Die umweltfreundlichste und günstigste Kilowattstunde ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Deshalb bildet die Energieeffizienz neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) bringt die Bundesregierung jetzt eine umfassende Strategie auf den Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Was betrifft Verbraucher?

Bürgerinnen und Bürger können durch eine Reihe von NAPE-Maßnahmen langfristig Geld sparen – sei es durch die Sanierung ihres Hauses, den Austausch ihrer alten Heizungsanlage oder den Kauf stromsparender Elektrogeräte. Welche konkreten neuen Angebote für Privathaushalte es gibt und wo Sie sich informieren und beraten lassen können, erfahren Sie hier.

Energieberatung vor Ort ausbauen

In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude mit 40 Millionen Wohneinheiten. Ein Großteil davon wurde vor 1979 gebaut – mit oft schlechter Energieeffizienz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will Energieberatungen stärken, um die vielfältigen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie hier Energie und Kosten gespart werden können, und um Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anzustoßen. Insbesondere private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollen unabhängige und verlässliche Informationen erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser verstehen und einschätzen zu können.

Deshalb stärkt und verbessert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ zum 1. März 2015. Die erste wichtige Neuerung: Die Förderung wird erhöht. Künftig werden 60 Prozent der Beratungskosten gefördert (bisher 50 Prozent). Der Förderhöchstbetrag wird von 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro sowie für Gebäude ab drei Wohneinheiten sogar auf 1.100 Euro angehoben. Bei WEG erhalten Berater ab März 2015 für ihren Mehraufwand zusätzlich bis zu 500 Euro, denn der Energieberater muss seinen Bericht nicht nur dem Verwalter, sondern auch auf der Eigentümerversammlungen vorstellen und erläutern – und das oft mehrfach.

Die zweite wichtige Neuerung: Gebäudebesitzer können zukünftig wählen, ob sie vom Berater ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus erhalten möchten oder einen Fahrplan für eine umfassende, aber schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen.

Qualifizierte Energieexperten finden Sie hier.

Für Haus-/Wohnungseigentümer: Sanierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude ausprobieren

Das Faktenblatt „Energieberatung vor Ort: Gut beraten, um bestmöglich zu sanieren“ finden Sie hier (PDF: 112 KB).

Energetische Sanierungen steuerlich fördern

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm trägt seit Jahren erfolgreich dazu bei, dass Wohnungen und Gebäude energieeffizienter werden. Die Förderung erfolgt dabei über Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, teilweise in Verbindung mit Tilgungszuschüssen (siehe „CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickeln und aufstocken“).

Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ist noch eine weitere Option vorgesehen: Private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, sollen energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen können. Ob es sich dabei um Einzel- oder Gesamtmaßnahmen handelt, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Maßnahmen entweder die Energieeffizienz steigern oder erneuerbare Energien als Wärmequellen nutzen.

Die steuerliche Förderung sollte unabhängig vom Jahreseinkommen erfolgen, durch Abzug von der Einkommensteuerschuld (progressionsunabhängig) über zehn Jahre.

Zur steuerlichen Förderung konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Daher prüft die Bundesregierung derzeit mögliche Alternativen, durch die gleichfalls Einsparungen im Gebäudebereich erzielt werden könnten.

Qualifizierte Energieexperten finden Sie hier.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickeln und aufstocken

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist bereits heute ein großer Erfolg: Seit 2006 konnten damit über 3,7 Millionen Wohnungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 182 Milliarden Euro energieeffizient saniert beziehungsweise neu gebaut werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm trägt somit entscheidend dazu bei, Tausende von Gebäuden energieeffizienter zu machen – und zwar weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen, teilweise in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto höher ist die Förderung.

Die Förderprogramme werden kontinuierlich weiterentwickelt. So soll es durch einen neuen Online-Antrags- und Zusageprozess ab 2015 noch einfacher werden, einen KfW-Förderkredit zu beantragen. Der Vorteil: Kreditnehmer profitieren vom zügigen Online-Verfahren und erhalten schneller eine Antwort, ob sie den beantragten Förderkredit erhalten. Das schafft frühzeitig Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren.

Bisher stellt der Bund für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 1,8 Milliarden Euro bereit. Ab voraussichtlich 2015 sollen weitere 200 Millionen Euro hinzukommen, womit dann jährlich zwei Milliarden Euro für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung stünden.


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt einen Solar Flachkollektor Logasol SKN 4.0

Flachkollektor Logasol SKN 4.0 Von Buderus

Ökodesign und Energielabel

Innerhalb der Europäischen Union müssen Wärmeerzeuger und Speicher nun bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen.  Dies verlangt eine Umsetzung der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP).

Bereits im Januar haben wir hierzu einen erklärenden Beitrag für Sie verfasst.

Zu unserem Beitrag

Sie möchten sich lieber schnell mit einem kurzen Video einen Überblick zu diesem Thema verschaffen?

Kein Problem.

Der Hersteller Buderus hat hierzu ein gutes Video bereitgestellt, das wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Bildquelle: Buderus /Foto zeigt Logamax plus GB192i
Quelle Video: YouTube Kanal Buderus Deutschland

Logamax Plus GB192i Von Buderus

Billige Armaturen können teuer werden

Günstige Armaturen vom Discounter oder Baumarkt überschreiten die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hinsichtlich metallischer oder anderer Ausschwemmungen mitunter erheblich und stellen ein Gesundheitsrisiko dar.

Woran lässt sich erkennen, dass eine Armatur nicht der TrinkwV entspricht?

Bei günstigen Armaturen handelt es sich meist um Reimporte aus dem Ausland, die nicht in Deutschland geprüft und zertifiziert wurden. Zwar sind diese Armaturen oftmals mit Prüfsiegeln versehen, beim genauen Hinsehen zeigt sich jedoch, dass sich die Prüfsiegel meist nicht auf die Wasserqualität, sondern beispielsweise auf den Lärmschutz beziehen. Wenn sich kein Hinweis findet, dass die Armatur gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung genehmigt ist, sollte die Armatur im Haushalt nicht eingesetzt werden.

Welche Gefahren können durch die Verwendung von Billig-Armaturen entstehen?

Die permanente Ausschwemmung von Metallen kann langfristig schwere gesundheitliche Schäden verursachen, die schleichend auftreten und oftmals nicht mit Armaturen oder dem Leitungswasser in Verbindung gebracht werden.
Die unzureichende Verarbeitung der Billig-Armaturen kann aber auch kurzfristige Folgen nach sich ziehen: Die meist mangelhafte Oberflächenverarbeitung führt zu schnellerer Korrosion und schützt nicht vor Verbrühungen aufgrund von starker Erhitzung bei Heißwassergebrauch. Der Wasserdurchlauf kann ungewöhnlich laut ausfallen und ein oftmals fehlender Rückflussverhinderer kann zu bakteriellen Verunreinigungen führen. Letztlich besteht aufgrund der mangelnden Verarbeitung aber auch immer die Gefahr eines Wasserschadens.

Was rät der Fachmann?

Wasser ist lebensnotwendig und wird im Haushalt täglich und vielfach verwandt. Daher sollte hier nicht gespart und die Verwendung von Billig-Armaturen um jeden Preis zum Schutz von Familie und Eigentum vermieden werden.

Einhebel-Waschtischmischer 80 Talis von HansgroheWir empfehlen Ihnen zum Beispiel hochwertige Armaturen von Hansgrohe. Diese Armaturen entsprechen allen aktuellen deutschen DIN-Normen, sie wurden in Deutschland geprüft und zertifiziert und sind bei uns schon seit mehreren Jahren im bewährten Einsatz. Auf dem Foto sehen Sie den Einhebel-Waschtischmischer 80 Talis von Hansgrohe, eine Armatur mit sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Auch die Montage sollte ausschließlich von ausgewiesenen Fachkräften durchgeführt werden. Nur dann ist im Falle eines Schadens auch ein Versicherungsschutz gewährleistet.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da!
Weitere Informationen:
Armaturen von Hansgrohe: http://www.hansgrohe.de

Trinkwasserverordnung Schleswig-Holstein: Externer Link

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Abbildung Einer Tropfenden Armatur - Kurt Burmeister Heizung Und Sanitär Kiel Kronshagen

Das neue Marktanreizprogramm

Novelle des Marktanreizprogramms setzt neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt.

Solarthermie - Kurt Burmeister Heizung Sanitär KielDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt.

Laut des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel ist die Novelle des Marktanreizprogramms ein weiter wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize soll so der Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt beschleunigt werden. Ebenso soll das Programm für den gewerblichen Bereich stärker geöffnet werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sogenannten KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse.“

Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Eine nicht amtliche Lesefassung finden Sie hier: www.erneuerbare-energien.de

Doch was genau bedeutet das Marktanreizprogramm für unsere Kunden?

Wir haben uns für Sie informiert und wichtige Punkte für Sie hier zusammengefasst.

Profitieren Sie von einer attraktiven Förderung durch eine Umstellung auf erneuerbare Energie beim Heizen.

Mehr als zwei Drittel der Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten ineffizient. Rund zehn Millionen der Heizkessel sind älter als 15 Jahre.
Mit dem MAP möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) daher mehr Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motivieren, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.

Mehr Förderung für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen

Mit dem MAP fördert das BMWi den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen. Unterstützt wird aber auch der Neubau von größeren Heizwerken, die erneuerbare Energien nutzen, von Tiefengeothermieanlagen oder von Nahwärmenetzen zur Verteilung erneuerbar erzeugter Wärme, z. B. für Quartierslösungen von Kommunen.

Die Förderung beruht dabei auf zwei Säulen:

Erstens:
Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für kleinere Anlagen in Privathaushalten und in Unternehmen. Darunter fallen Solarthermiekollektoren auf dem Dach, Pelletheizungen im Keller und effiziente Erdsonden im Garten für die Wärmepumpe im Haus.
Zweitens:
Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für große, gewerbliche Anlagen – diese können beispielsweise Wäschereien, Hotels oder kommunale Eigenbetriebe in Anspruch nehmen, die in erneuerbare Prozesswärme investieren, Biomasse-Heizkraftwerke oder dafür ausgelegte Wärmenetze errichten.
Das Programm zielt hauptsächlich auf die Modernisierung bestehender Gebäude und gewerblicher bzw. industrieller Prozesse ab. Beim Neubau von Gebäuden ist eine Förderung dagegen nur bei bestimmten, innovativen Anlagentypen möglich. Denn hier besteht bereits eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbaren Energien Wärmegesetz (EEWärmeG).

Private Hauseigentümer: Wertvoller Investitionszuschuss für die neue Heizungsanlage

Private Hauseigentümer werden mit dem MAP dabei unterstützt, die Heizungsanlage Ihres Ein- oder Zweifamilien- sowie auch Mehrfamilienhauses auf erneuerbare Energien umzustellen. Ebenso aber können auch Unternehmen eine Förderung für den Einbau einer neuen Heizungsanlage erhalten.

Ausgezahlt werden die Zuschüsse über das MAP vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Nicht nur die Anschaffung einer neuen Heizung wird dabei unterstützt, sondern im Rahmen des Einbaus auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems.
Und wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt, kann jetzt auch für das Nachjustieren seiner älteren, über das MAP bereits geförderten Anlage erneut einen weiteren Zuschuss beantragen. Diese Förderung zielt allerdings auf die Modernisierung bestehender Gebäude; bei einem Neubau sind grundsätzlich nur bestimmte, besonders innovative Anlagen förderfähig.

Und so erhalten Sie einen Zuschuss.

  1. Wählen Sie eine förderfähige Heizungsanlage aus – selbstverständlich sind wir Ihnen hierbei in der Planung behilflich, bzw. übernehmen diese für Sie.
  2. Lassen Sie die Heizung installieren und in Betrieb nehmen.
  3. Laden Sie unter www.bafa.de den Förderantrag herunter.
  4. Füllen Sie den Förderantrag aus und unterschreiben Sie diesen. Fachunternehmererklärung vom Handwerker und Belege müssen beigefügt werden!
  5. Reichen Sie den vollständigen Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung bei der BAFA ein.

Unternehmen und Kommunen: Tilgungszuschüsse für Investitionen in größere Wärmeanlagen

Neben privaten Hauseigentümern fördert das MAP auch Unternehmen und Kommunen, die in erneuerbare Energien investieren, um ihren Wärme- oder Kältebedarf abzudecken.
Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren: Sie erhalten in dem auf Unternehmen zugeschnittenen und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von zusätzlichen 10 Prozent des Förderbetrags. Und Großunternehmen sind nun in allen Programmteilen uneingeschränkt berechtigt, eigene Förderanträge zu stellen.

Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms

Die Einzelheiten der MAP-Förderung sind in Förderrichtlinien geregelt. Diese „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ werden je nach Bedarf an den Stand der Technik und an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.

Das MAP wurde übrigens in den Anfängen bereits im Jahr 1993 gestartet. Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zum 1. September 2009 hat das MAP eine gesetzliche Verankerung erhalten. Das EEWärmeG definiert zugleich das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf einen Anteil von 14 Prozent zu erhöhen – 2014 waren es noch 9,9 Prozent. Mit dem EEWärmeG wurde zudem eine gesetzliche Nutzungspflicht für den Einsatz eines Mindestanteils an erneuerbarer Wärme/Kälte in Neubauten eingeführt.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Das Fotos aus diesem Artikel stammen von dem Hersteller Buderus

Solarthermie - Kurt Burmeister Heizung Sanitär Kiel

Informationen zum Kesseltausch

 Schnittbild Gas-Brennwertgerät Logamax plus GB172 von Buderus Mit der neuen Energieeinsparverordnung, kurz EnEV besteht die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.
Bisher mussten Heizkessel, die vor 1978 installiert wurden, gewechselt werden.
So dürfen von 2015 an Heizkessel, die vor dem 01. Januar 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. Gleiches gilt auch in den Folgejahren für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Diese Geräte müssen dann ausgetauscht werden.
Ausgenommen hiervon sind jedoch Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel mit einem höheren Wirkungsgrad.
Eine weitere Ausnahme gilt für Immobilienbesitzer, die bereits zum 01. Februar 2002 die Wohnung bzw. das Haus selbst bewohnt haben. Für sie gilt die Nachrüstpflicht nicht. Bei Verkauf des Objektes steht der neue Eigentümer dann jedoch in der Pflicht, innerhalb von zwei Jahren, den Heizkessel auszutauschen.

Soviel als grober Überblick zu den rechtlichen Gründen für einen Kesseltausch. Weitere Informationen zur neuen EnEV finden Sie in unserem redaktionellen Artikel hierzu.
In erster Linie bietet Ihnen ein Austausch Ihres Heizkessels ein nicht unerhebliches Einsparpotential Ihrer Heizkosten.
Laut einer Untersuchung des Bundesumweltamtes ist ein Heizkessel in Deutschland im Schnitt 24 Jahre alt. Die Ersparnis durch einen neuen Brennwertkessel beträgt laut Stiftung Warentest mehr als 10 Prozent.

Foto: Schnittbild Gas-Brennwertgerät Buderus Schnittbild Gas-Brennwertgerät Logamax plus GB172

Kurt Burmeister informiert über KesseltauschAuf dieser Infografik der Kampagne CO2online können Sie erkennen, wie hoch die Einsparungsmöglichkeiten eines Gas-Brennwertkessels, eines Gas-Brennwertkessels mit Solarthermieunterstützung im Vergleich zu einem Standardkessel liegen. Wie hoch die Einsparungen sind, wurde anhand eines Beispielhauses berechnet: Das Einfamilienhaus mit Baujahr 1983 verfügt über 125 Quadratmeter Wohnfläche und hat einen Jahresenergieverbrauch von 19.000 Kilowattstunden (kWh). Der Energiepreis wird in dem Beispiel auf durchschnittlich 7,6 Cent/kWh festgelegt und zusätzlich wurde eine jährliche Energiepreissteigerung von 7 Prozent berücksichtigt.

Um eine vergrößerte Ansicht der Grafik zu erhalten, klicken Sie bitte auf die untenstehende Grafik

Die Einsparungen beim Kesseltausch

Verglichen wurde von CO2online in der Beispielrechnung ein Standardkessel mit einem Brennwertkessel sowie auch ein Brennwertkessel, der von einer Solarthermieanlage unterstützt wird. Das Beheizen des Hauses mit einem Standardkessel kostet demnach jährlich 3.050 Euro an Heizkosten. Mit einem modernen Brennwertkessel dagegen sinken die jährlichen Heizkosten bereits auf 2.390 Euro. Die Einsparung von 660 Euro pro Jahr liegt somit bei über 21 Prozent.
Wird nun zusätzlich zum Brennwertkessel eine Solarthermieanlage für die Wasserversorgung installiert, sinken die jährlichen Verbrauchskosten um weitere elf Prozent auf ca. 2.100 Euro, was eine Ersparnis von jährlich über 950 Euro entspricht.

Die Amortisationszeit richtet sich nach den Installationskosten und der erzielten Einsparung. Gerne beraten wir Sie hierzu und empfehlen Ihnen eine individuelle auf Sie zugeschnittene Lösung.

Zum Thema Solarthermie haben wir für Sie einen extra redaktionellen Artikel veröffentlicht.

So funktioniert die moderne Brennwerttechnik

Ein Brennwertkessel nutzt neben der Hitze, die beim Verbrennen von Gas entsteht, zusätzlich die im Wasserdampf vorhandene Wärmemenge. Deshalb ist die Energieausnutzung bei Brennwertgeräten höher als bei herkömmlichen Heizkesseln, bei denen der Wasserdampf ungenutzt aus dem Schornstein entweicht.
Ein Brennwertkessel kühlt die Abgase so weit ab, bis sich der darin enthaltene Wasserdampf verflüssigt. Durch die Kondensation wird die im Dampf enthaltene Energie als Wärme freigesetzt.

Kurt Burmeister informiert über KesseltauschWichtig beim Kesseltausch ist der Hydraulische Abgleich

Um nach einem Kesseltausch auch die höchstmögliche Einsparung zu erzielen, ist es wichtig auch einen hydraulischen Abgleich durchzuführen.
Denn wie gut der neue Brennwertkessel funktioniert, hängt auch an den Rücklauftemperaturen der Heizanlage ab. Je kühler das Heizwasser von den Heizkörpern zurück in den Kessel fließt, desto besser kühlt es dort die heißen Abgase ab, die wie beschrieben bei der Kondensation wiederum Wärme erzeugen.
Bei bereits 55 Grad Rücklauftemperatur sinkt die Ausbeute an Kondensationswärme und damit der Brennwerteffekt gegen null. Optimal für die Ausbeute der Kondensationswärme sind in etwa 60 Grad im Vorlauf und 40 Grad im Rücklauf.
In unserem redaktionellen Beitrag zum hydraulischen Abgleich haben wir dieses Thema für Sie gesondert und verständlich beschrieben.

Um eine vergrößerte Ansicht der Grafik zu erhalten, klicken Sie bitte auf die untenstehende Grafik.

Kurt Burmeister Heizung Sanitär informiert über FördermöglichkeitenFördermittel

(Redaktioneller Stand: Aug. 2014)

Mehrere Fördertöpfe sind vorhanden, die Ihnen einen Zuschuss für Ihren Kesseltausch ermöglichen.
Die KfW bietet das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ sowie das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“.
Weitere Infos: www.kfw.de
Auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es einen Kesseltauschbonus. Sie erhalten 500 Euro, wenn Sie gleichzeitig zum Kesseltausch Ihre Heizung auf erneuerbare Energien wie Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpe umstellen. Für diese Bonusförderung ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage durchführen lassen. Dies ist von Ihrem Fachunternehmer zu bestätigen.
Weitere Infos zum BAFA Kesseltauschbonus:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/bonusfoerderung/index.html

Die Zuschüsse der KfW und BAFA können übrigens miteinander kombiniert werden.
Lassen Sie sich in Sachen Zuschüsse unbedingt rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (in der Planungsphase) beraten, um zu klären, ob Sie einen Anspruch auf Fördermittel haben und auch um den Antrag rechtzeitig zu stellen. Um die beschriebenen Zuschüsse zu erhalten, müssen weitere, hier noch nicht aufgeführte Anforderungen erfüllt werden.
Die Förderung beantragt Ihr Energieberater für Sie. Sprechen Sie ihn darauf an.
Eine umfassende Energieberatung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ mit attraktiven Zuschüssen.
Auch die Verbraucherzentralen bieten geförderte Energieberatungen an.

Lesen Sie zum Thema Fördermittel auch unseren kleinen Fördermittelratgeber.

Sie sehen also, dass es nicht nur allein auf einen neuen Brennwertkessel ankommt, sondern es entscheidend für die angestrebte Energieeinsparung ist, dass die gesamte Heizungsanlage richtig installiert und eingestellt ist.
Ein fachgerechter Kesseltausch beinhaltet eine sorgfältige Planung, den hydraulischen Abgleich mit optimaler Einstellung der Heizkurve, den Einbau voreinstellbarer Thermostatventile, den Austausch der Heizungspumpe sowie das Dämmen der Heizungsrohre.

Für ein solches umfangreiches Projekt sind Sie bei uns genau richtig.
Unser Betrieb Kurt Burmeister kennt sich bestens hiermit aus und freut sich darauf, auch Ihnen ein individuelles Angebot für einen Kesseltausch zu unterbreiten.

Hinweis: Dieser Artikel (Redaktioneller Stand: Aug. 2014) wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Quellenangaben: Die Grafiken und Informationen wurden uns mit freundlicher Genehmigung von der Kampagnen-Webseitewww.meine-heizung.de zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns hierfür recht herzlich.

Schnittbild Gas-Brennwertgerät Logamax Plus GB172 Von Buderus

Energieeffizienzlabel für die Heizung

Kurt Burmeister informiert über den Energielabel bei HeizungenFür Heizungen und Warmwasserbereiter gibt es ab dem 26. September 2015 ein Effizienzlabel mit den Buchstaben A++ bis G sowie Mindestanforderungen zum Energieverbrauch.

Dies verlangt innerhalb der Europäischen Union eine Umsetzung der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP). Die europaweite Verordnung gilt für Öl und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher. Darüber hinaus müssen Produkte und Systeme mit einer Leistung bis 70 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, welches man von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrocknern oder Fernsehgeräten bereits kennt.
Verbraucher haben so die Möglichkeit, anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben die entsprechende Energieeffizienz eines Produktes zu erkennen.

Seit dem 01.01. ist das EU-Erergielabel auch im Online-Handel Pflicht. Sie werden es somit jetzt sehr häufig finden.

Das neue Energielabel bietet Ihnen eine erste, schnelle Orientierung. Eine deutliche Differenzierung zwischen Geräten verschiedener Hersteller ist trotzdem nicht immer leicht.
Lassen Sie sich daher im Bereich Heizung weiterhin von dem Fachmann Ihres Vertrauens beraten.

Das Team von Kurt Burmeister berät Sie gerne bei der Wahl eines für Sie geeigneten, energiesparenden Gerätes.

Kurt Burmeister informiert über den Energielabel bei HeizungenAufgrund der neuen Umsetzungsmaßnahme dürfen folgende Produkte vom 26. September 2015 an in Europa nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn Anforderungen an Effizienz, Schallleistungspegel und Wärmeschutz (bei Speichern) eingehalten werden:

  • fossil betriebene Heizkessel und Wärmepumpen bis 400 kW Leistung
  • Blockheizkraftwerke bis 50 kW elektrische Leistung
  • Warmwasser- und Pufferspeicher bis 2 000 Liter Volumen

Ziele der Ökodesign-Richtlinie

Die Ökodesignrichtlinie ist Bestandteil der integrierten Produktpolitik (IPP) der Europäischen Union, die umwelt- und wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Die Richtlinie bildet den Rahmen für die Festlegung einheitlicher Vorgaben in Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von energieverbrauchsrelevanten Produkten innerhalb der Europäischen Union.

Im Fokus steht die Harmonisierung produktbezogener Rechts- und Verwaltungsvorschriften: Unterschiedliche Produktanforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten können Handelshemmnisse schaffen und das Funktionieren des Binnenmarktes behindern. Durch Formulierung einheitlicher Standards soll der freie Verkehr mit energieverbrauchsrelevanten Produkten gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte verbessert werden, insbesondere durch die Steigerung der Energieeffizienz.

Weitere und ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) unter www.bmwi.de

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Die Fotos aus diesem Artikel stammen von dem Hersteller Buderus

Kurt Burmeister Informiert über Den Energielabel Bei Heizungen

Kleiner Fördermittelratgeber

Kurt Burmeister Heizung Sanitär informiert über FördermöglichkeitenSie möchten Bauen, Umbauen oder energetisch Sanieren?

Es bestehen derzeit viele interessante Fördermöglichkeiten.
Einige davon haben wir hier für Sie zusammengestellt und mit Links zu weiterführenden Internetseiten versehen.
Unsere Auswahl bezieht sich auf Programme, die mit unserem Heizungs- und Sanitärhandwerk in Verbindung stehen.
Die Förderprogramme wurden nach besten Wissen für Sie recherchiert und sind lediglich eine Auswahl der vielen Möglichkeiten.
Ein Fördermittelberater kann Ihnen behilflich sein bei der richtigen Auswahl und der Beantragung der Fördermittel.

Zuschüsse für Energiesparberatung

Eine umfassende Energieberatung fördert das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ mit attraktiven Zuschüssen. Die Förderung beantragt Ihr Energieberater für Sie.

Weitere Infos:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

KfW Energieeffizient Bauen – Kredit

Neben attraktiven Konditionen gibt es je nach KfW-Effizienzhaus-Standard zudem einen Tilgungszuschuss. Der Kreditbetrag ist begrenzt und gilt je Wohneinheit.

Weitere Infos:

https://www.kfw.de/ > Kredit 153

KfW Energieeffizient Sanieren – Kredit

Für diejenigen, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen. Sie erhalten bei diesem Programm attraktive Konditionen und je nach KfW-Effizienzhaus-Standard zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Der Kreditbetrag ist begrenzt und gilt je Wohneinheit.

Weitere Infos:

https://www.kfw.de/ > Kredit 151

KfW Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit

Gefördert wird der Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, wenn Ihre bestehende Heizungsanlage vor dem 01.01.2009 installiert wurde. Mit attraktiven Konditionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einzelmaßnahmen wie z.B. thermische Solarkollektoranlagen oder Wärmepumpen finanzieren. Der Kreditbetrag ist begrenzt und gilt je Wohneinheit.

Weitere Infos:

https://www.kfw.de/ > Kredit 167

KfW Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die ein Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Auch wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, können Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Erneuerung der Heizungsanlage oder den Einbau einer Lüftungsanlage unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Der Kreditbetrag ist begrenzt und gilt je Wohneinheit.

Weitere Infos:

https://www.kfw.de/ > Zuschuss 430

KfW Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung

Wenn Sie Wohnraum energetisch sanieren mit bestimmten KfW Förderprodukten (z.B. Energieeffizient Sanieren) und qualifizierte Sachverständige einbeziehen, können Sie einen Zuschuss für die Baubegleitung erhalten.

Weitere Infos:

https://www.kfw.de/ > Zuschuss 431

BAFA Förderung von Solarthermieanlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden.

Seit dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden.

Weitere Infos:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss

Zuschussprogramm für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren.
Sie erhalten bis zu 5.000 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit für Einzelmaßnahmen.
Bei Maßnahmen, die zum Standard „Altersgerechtes Haus“ führen, liegt die Höhe des Zuschusses bei 10% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen gibt es 8% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 4.000 Euo pro Wohneinheit als Zuschuss.

Detaillierte Informationen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie bei der KfW:

Weitere Infos: www.kfw.de > 455 Zuschuss

KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit

Kredit für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren

So können Hauseigentümer mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – 159 Kredit“ bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit und unabhängig von Ihrem Alter einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.
Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen für das gesamte Gebäude. Für einen Badumbau werden zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert:

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken und Badewannen)

Dieses Programm können Sie übrigens kombinieren mit weiteren Produkten der KfW, beispielsweise wenn Sie zudem noch energieeffizient Sanieren.

Detaillierte Informationen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie bei der KfW:

Weitere Infos: www.kfw.de > 159 Kredit

Hinweis: Diese Zusammenstellung wurde nach besten Wissen für Sie verfasst und soll Ihnen lediglich einen Anreiz geben, sich näher mit der Thematik zu befassen.

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Kurt Burmeister Heizung Sanitär Informiert über Fördermöglichkeiten

10 Energiespar-Tipps

10 Energiespar-TippsEnergieberater Rüdiger Neumann

10 Energiespar-Tipps vom Kieler Energieberater Dipl. Ing. Rüdiger Neumann

Gibt es Grundregeln, die uns das Energiesparen ohne große Investitionen leichter machen, ohne unserer Gesundheit zu schaden und Bauschäden zu verursachen?

Wir haben den Energieberater Dipl. Ing. Rüdiger Neumann aus Kiel nach seinen 10 besten Tipps befragt, die wir Ihnen hier präsentieren.

Weitere Informationen zu den Leistungen von Herrn Neumann finden Sie auf seiner Webseite
www.clever-energy-home.de

1. Bewusst mit jedem Grad sparen
Jedes Grad weniger spart etwa sechs Prozent an Heizenergie. Die Raumtemperatur im Wohnbereich sollte bei 20 Grad liegt – dies reicht in den meisten Fällen aus. In den anderen Räumen reicht oft weniger. In der Küche heizen die Elektrogeräte, Herd und Kühlschrank mit. Im Schlafzimmer reichen 17 Grad für einen behaglichen Schlaf. Wichtig ist allerdings, das ein jeder seine Temperaturen findet.

2. Sorgen Sie nachts für zusätzliche Dämmung
Fenster haben nicht die Isolationswirkung einer Wand. Deshalb ist es sinnvoll, wenn vorhanden, Rollläden nach Einbruch der Dunkelheit herunterzulassen. So lassen sich die Wärmeverluste durch Fenster erheblich reduzieren.
3. Richtig lüften spart Energie und ist gut für Mensch und Haus
Dauerhaft gekippte Fenster sorgen kaum für Luftaustausch. Die Wände kühlen aus. Es entwickelt sich ein ungesundes Klima. Richtiges Stoßlüften spart dagegen viel Energie und unterstützt Ihre Gesundheit: Zu wenig Feuchtigkeit im Raum trocknet die Schleimhäute aus, zu viel begünstigt gerade an ausgekühlten Wänden Schimmelpilze. Die Fenster also mehrmals am Tag für ein paar Minuten zum Querlüften ganz öffnen, damit ein kompletter Luftaustausch stattfindet. Zuvor aber das Thermostatventil herunterdrehen.
4. Pflegen Sie Ihre Fenster und Türen
Kunststoffdichtungen in Fenstern und Türen werden im Lauf der Zeit hart, porös und damit undicht. Dies kann im Winter richtig teuer werden. Kontrollieren Sie gerade bei alten Fenstern die Gummidichtungen und den Schließmechanismus. Füllen Sie Spalten mit Schaumdichtungsband oder erneuern Sie die Gummidichtungen. Es gibt durchaus noch ältere Fenster, die gar keine Dichtungen haben.
5. Nachtabsenkung der Heizung am Tage nutzen
Die Nachtabsenkung der Heizung ist auch am Tage nützlich, wenn tagsüber niemand zu Hause ist. Die verringerten Zimmertemperaturen sollten aber 15 Grad nicht unterschreiten, da sonst zu viel Energie für das Wiederaufheizen nötig ist.
6. Heizen Sie nicht mit Strom
Mit Strom zu heizen, ist sehr ineffektiv und teuer. Verwenden Sie daher keine Heizlüfter. Aus demselben Grund sollten Sie auch die verschwenderischen Nachtstromspeicherheizungen austauschen – wenn Sie Hauseigentümer sind und die Möglichkeit dazu haben, installieren Sie eine moderne Heizungsanlage. Damit sparen Sie sofort Energie und Geld.
7. Kennen Sie Ihren eigenen Stromverbrauch?
Die Kosten für Strom und Heizung werden heute meist direkt vom Konto abgebucht. Das ist zwar bequem, führt aber auch dazu, dass man schnell den Überblick über die verbrauchte Energiemenge verliert. Achten Sie deshalb genau auf Ihren Verbrauch.
8. Richtiges Heizen mit automatischer Heizkörpersteuerung
Mit programmierbaren Thermostaten an den Heizkörpern können Sie den Heizzyklus in jedem Raum optimal einstellen so beheizen Sie Räume nur zu den Zeiten, zu denen sie genutzt werden. Sie haben jederzeit eine angenehme Raumtemperatur und sparen gleichzeitig Energiekosten. Der Einbau ist einfach: Lediglich der Thermostatkopf wird ausgetauscht.
9. Heizungsanlagen brauchen Pflege
Lassen Sie nicht nur Ihre Heizungsanlage regelmäßig durch Fachpersonal prüfen. Denn zu einer optimalen Wärmeversorgung gehört mehr. Kessel, Pumpen, Leitungen und Heizkörper müssen einwandfrei miteinander funktionieren. Ein Check gewährt einen effektiven und wirtschaftlichen Betrieb ihrer Heizungsanlage. Eine gute Abstimmung und Einstellung der Heizung und ihrer Komponenten erlaubt häufig schon eine ansehnliche Energieersparnis.
10. Nutzen Sie die Angebote zur geförderten Energiesparberatung
Für alle Eigentümer von Wohnimmobilien gibt es geförderte Energieberatungen, die von unabhängigen Energieberatern durchgeführt werden.

Gehen Sie auf: http://www.energie-effizienz-experten.de/ dort erfahren Sie alles Weitere über die Wege zur Energieeinsparung.

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Heizkosten Einsparen !

Das Energiesparkonto

Haben Sie bereits ein Energiesparkonto?

Nein, es handelt sich nicht um ein ökologisch bedachtes Girokonto.

Das Energiesparkonto zeigt Ihnen als webbasierte Anwendung sowie ab sofort auch als App, wie viel Energie Sie verbrauchen.

Erfasst werden kann der Verbrauch für Ihre Heizung, Wasser, Strom sowie Ihr Auto.
Das Energiesparkonto verwaltet dabei Ihre Daten, Rechnungen und Zählerstände.

So können Sie auf komfortable Weise erkennen, wie sich Ihr Energieverbrauch entwickelt. Sie haben nicht nur Ihren Verbrauch über diese kostenlose Anwendung im Blick – Sie erkennen auch, wo sich noch Einsparmöglichkeiten befinden.

Kurt Burmeister Heizung und Sanitär informiert: Das EnergiesparkontoVergleichen Sie, ob Sie zu viel Energie verbrauchen

Mit dem Energiesparkonto haben Sie die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch mit anderen zu vergleichen. Sie erkennen, wie energieeffizient Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist.

Übrigens: Laut Betreiber des Energiesparkontos, das gefördert wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sparen die mittlerweile mehr als 70.000 Nutzer eines Energiesparkontos im Vergleich zum Bundesdurchschnitt Jahr für Jahr mehr als doppelt so viel Energie ein.

Dies macht sich dann auch bemerkbar auf einem anderen Konto: Ihrem Girokonto.

Die Energiespar-App - Kurt Burmeister InfothekEnergiesparen 2.0

Mit der kostenlosen EnergieCheck-App für Android und iPhone können Sie nun Ihre Verbrauchsdaten direkt am Zähler in Ihr Smartphone eingeben. Die App synchronisiert diese Daten dann mit Ihrem Energiesparkonto und startet die Auswertung.
Mit der automatischen Standortbestimmung finden Sie unser Unternehmen Kurt Burmeister als „Klima sucht Schutz“ Netzwerkpartner für den Bereich Heizung und Sanitär dann auch als gelisteter Handwerksbetrieb, wenn Sie in diesem Bereich Energieeinsparpotential entdeckt haben.

Sehr gerne helfen wir Ihnen hierbei.

Hier können Sie Ihr kostenlose Energiesparkonto eröffnen:

http://www.energiesparkonto.de
Informationen zur Energiespar-App erhalten Sie dort ebenfalls.

Quelle Bildmaterial: www.energiesparkonto.de

 

Klima sucht Schutz – Wir sind Netzwerk-Partner


Kurt Burmeister ist ist "Klima sucht Schutz" - Netzwerk Partner
Die Kampagne „Klima sucht Schutz“ motiviert, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen und dabei Geld zu sparen – mit interaktiven Ratgebern zum Energiesparen, dem Energiesparmeister-Wettbewerb und vielen weiteren Mitmach-Aktionen sowie Portalpartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Politik.

Unser Unternehmen ist „Klima sucht Schutz“ – Netzwerk Partner.

Besuchen Sie das Experten-Profil von Kurt Burmeister auf Klima sucht Schutz

Energiespar Checks

Die interaktiven und natürlich kostenlosen Energiespar-Checks der Klima sucht Schutz Kampagne unterstützen Sie rund um das Energiesparen, zum Beispiel als Eigentümer von Wohngebäuden bei energiesparenden Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand.
Wählen Sie das für Sie passende Thema und los geht’s. Haben Sie an Ihrem Gebäude Potenzial für Modernisierungen entdeckt, freut sich das Team von Kurt Burmeister selbstverständlich über Ihre Kontaktaufnahme.
Sie erhalten von uns die fachkundige Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen.

Weitere Infos finden Sie unter: www.klima-sucht-schutz.de

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